
NRW: Ende 2023 war mehr als jede dritte pflegebedürftige Person in stationärer Dauerpflege auf Leistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen
Düsseldorf (IT.NRW). Am Jahresende 2023 erhielten 62 670 Personen in Nordrhein-Westfalen Hilfe zur stationären Pflege nach dem § 65 SGB XII (Sozialhilfe). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, kamen damit auf 100 Personen in stationärer Dauerpflege (mit Pflegegrad zwei bis fünf) in nordrhein-westfälischen Pflegeheimen 38 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur stationären Pflege. Ende 2021 lag diese Zahl noch bei 43 Empfängerinnen und Empfängern.
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und die bzw. der Pflegebedürftige sowie seine unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht über genügend Eigenmittel verfügen, um die verbleibenden Kosten zu tragen.
Starke regionale Unterschiede
In Duisburg war Ende 2023 mehr als jede zweite pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim auf Hilfe zur Pflege angewiesen (54 Prozent), in Leverkusen, Münster und Bonn in etwa jede vierte (25 bzw. 26 Prozent).

Zahl der Empfänger/-innen von Hilfe zur stationären Pflege*) je 100 Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen**) zum Jahresende 2023 in NRW und ausgewählten Kreisen und kreisfreien Städten | |
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Region | Dezember 2023 |
Leverkusen | 25 |
Münster | 26 |
Bonn | 26 |
Kreis Herford | 27 |
Ennepe-Ruhr-Kreis | 29 |
Nordrhein-Westfalen | 38 |
Solingen | 49 |
Kreis Recklinghausen | 50 |
Remscheid | 50 |
Essen | 50 |
Duisburg | 54 |
*) nach §65 SGB XII -**) Dauerpflege (Pflegegrade 2 bis 5) |
Zum Jahresende 2023 waren 163 686 Personen in NRW in stationärer Dauerpflege (Pflegegrad zwei bis fünf), das entspricht einem Anstieg von 1,5 Prozent bzw. 2 377 Personen im Vergleich zum Jahresende 2021. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur stationären Pflege war im gleichen Zeitraum um rund neun Prozent gesunken.

Zahl der Empfänger/-innen von Hilfe zur stationären Pflege sowie der Pflegebedürftigen in stationärer Dauerpflege in NRW | ||
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Zahl der Empfänger/-innen von Hilfe zur stationären Pflege1) | Zahl der Pflegebdürftigen in stationären Einrichtungen2) | |
Ende 2021 | 68 595 | 161 309 |
Ende 2022 | 58 800 | x |
Ende 2023 | 62 670 | 163 686 |
1) nach §65 SGB XII -2) Dauerpflege, (Pflegegrade 2-5 ) x = kein Wert. Quelle der Zahl der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen ist die zweijährliche Pflegestatistik. |
Zum 1. Januar 2022 wurde ein Leistungszuschlag der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf in vollstationärer Pflege (gem. § 43c SGB XI) eingeführt. Danach ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur stationären Pflege von Ende 2021 bis Ende 2022 um 14,3 Prozent gesunken. Von Ende 2022 bis Ende 2023 ist sie wieder um 6,6 Prozent gestiegen. Dazu dürften Kostensteigerungen (Personal und Sachkosten) im Bereich der Pflegeleistungen beigetragen haben. (vgl. NRW: 77 875 Personen erhielten Ende 2023 Hilfe zur Pflege – das waren 7,2 Prozent mehr als Ende 2022).
Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege sind 2023 um rund 22 Prozent gestiegen
Dementsprechend sind auch die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach einem Rückgang in 2022 (um 37,4 Prozent von rund 990 Millionen Euro auf rund 620 Millionen Euro) im Jahr 2023 wieder angestiegen (um 22,4 Prozent auf rund 758 Millionen Euro). (vgl. NRW: Sozialhilfeausgaben im Jahr 2023 um 15,7 Prozent gestiegen)
Methodische Erläuterungen
Quelle der Zahl der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen ist die zweijährliche Pflegestatistik. Ausgewiesen werden die Pflegebedürftigen in stationärer Dauerpflege mit den Pflegraden zwei bis fünf nach dem Standort der Pflegeeinrichtung zum Stichtag 15. Dezember.
Quelle der Zahl der Empfänger/-innen von Hilfe zur stationären Pflege nach § 65 SGB XII ist die Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Ausgewiesen sind die Empfänger/-innen von Hilfe zur stationären Pflege nach § 65 SGB XII (für Pflegebedürftige in stationärer Dauerpflege mit den Pflegegraden zwei bis fünf) nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz zum Stichtag 31. Dezember. Da auch bei Bewohner/-innen von Pflegeheimen der gemeldete Hauptwohnsitz nicht in allen Fällen identisch ist mit dem Sitz der Pflegeinrichtung, sind Unschärfen bei der regionalen Zuordnung nicht auszuschließen.
IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)
(044 / 25) Düsseldorf, den 18. Februar 2025
Weitere Ergebnisse für Kreise und kreisfreie Städte zu den Pflegebedürftigen finden Sie in der Landesdatenbank NRW
Weitere Ergebnisse für Kreise und kreisfreie Städte zu den Empfänger/-innen von Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII finden Sie in der Landesdatenbank NRW
Weitere Ergebnisse für Kreise und kreisfreie Städte zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII finden Sie in der Landesdatenbank NRW
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