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NRW: Ende Januar 2024 wurden 105 120 wegen Wohnungslosigkeit untergebrachte Menschen gezählt – 24,1 Prozent mehr als im Vorjahr

Dienstag, 10. September 2024

NRW: Ende Januar 2024 wurden 105 120 wegen Wohnungslosigkeit untergebrachte Menschen gezählt – 24,1 Prozent mehr als im Vorjahr

Mehr als ein Viertel der untergebrachten Wohnungslosen waren Kinder und Jugendliche (27,1 Prozent).

Düsseldorf (IT.NRW). Zum Stichtag 31. Januar 2024 wurden in NRW 105 120 wegen Wohnungslosigkeit untergebrachte Menschen erfasst. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tags der wohnungslosen Menschen am 11. September 2024 mitteilt, waren dies rund 20 400 bzw. 24,1 Prozent mehr als im Vorjahr (31. Januar 2023: 84 690).

Die Zahl der untergebrachten Wohnungslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag zum 31. Januar 2024 mit 13 700 um 6,1 Prozent höher als im Vorjahr (12 915 Personen). Die Zahl der nichtdeutschen Wohnungslosen lag bei 91 420 und damit um 27,4 Prozent höher als im Vorjahr (71 775 Personen). Dieser Anstieg ist zum Teil auf Verbesserungen der Datenmeldungen insbesondere bei den nichtdeutschen Wohnungslosen zurückzuführen. Auch die gestiegenen Anforderungen an die Unterbringung geflüchteter Personen ohne eigenen Wohnraum trugen zu dem Zuwachs bei.

Ukrainerinnen und Ukrainer stellten die größte Gruppe

87,0 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen hatten eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit. Ukrainerinnen und Ukrainer stellten die größte Gruppe: Rund ein Drittel der Ende Januar 2024 untergebrachten Wohnungslosen insgesamt (34 465 Personen bzw. 32,8 Prozent) hatte die ukrainische Staatsangehörigkeit.

Mehr als ein Viertel der untergebrachten Wohnungslosen waren Kinder und Jugendliche

Ende Januar waren 28 470 Minderjährige wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, das waren mehr als Viertel der erfassten Wohnungslosen insgesamt (27,1 Prozent). Mit 95,6 Prozent waren die meisten mit ihren Familien bzw. in Mehrpersonenhaushalten untergebracht, während es sich bei lediglich 0,5 Prozent um alleinstehende wohnungslose Minderjährige handelte. Bei 4,0 Prozent der minderjährigen Wohnungslosen lagen keine Informationen zum Haushaltstyp vor.

Untergebrachte wohnungslose Personen in NRW am 31.01, 2024 nach Alter und Dauer der Unterbringung

Bei rund einem Drittel der wohnungslosen Minderjährigen dauerte die Unterbringung bereits zwei Jahre oder länger an

62,5 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen lebten seit mindestens einem Jahr ohne eigenen Wohnraum in der jeweiligen Unterbringung, bei 29,1 Prozent dauerte die Wohnungslosigkeit bereits zwei Jahre oder länger an. Bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen ist der Anteil derer, die schon mindestens ein Jahr untergebracht waren, mit 67,7 Prozent überdurchschnittlich hoch. Rund ein Drittel (32,5 Prozent) der wohnungslosen Minderjährigen lebten zum Stichtag bereits zwei Jahre oder länger in der jeweiligen Unterbringung.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2024 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt.

Zu den erfassten Wohnungslosen zählen auch Geflüchtete mit positivem Abschluss eines Asylverfahrens, einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (nach § 24 Aufenthaltsgesetz) oder einer Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht, die zum Stichtag entsprechend untergebracht waren, weil sie nicht über eigenen Wohnraum bzw. einen Mietvertrag verfügten.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, stammen die Ergebnisse aus der Statistik der untergebrachten wohnungslosen Personen, die zur Verbesserung der Informationsgrundlage für politisches Handeln auf Grundlage des am 4. März 2020 verabschiedeten Wohnungslosenberichterstattungsgesetz jeweils zum Stichtag 31. Januar bundesweit durchgeführt wird. (IT.NRW)

(283 / 24) Düsseldorf, den 10. September 2024

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