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NRW-Ernteschätzung: Apfelernte 2024 halbiert sich im Vergleich zum Vorjahr

Apfelbaum
Donnerstag, 15. August 2024

NRW-Ernteschätzung: Apfelernte 2024 halbiert sich im Vergleich zum Vorjahr

Nach ersten Schätzungen werden 2024 rund 36 500 Tonnen Äpfel geerntet. Der Hektarertrag ist damit auf dem niedrigsten Stand seit 2017.

Düsseldorf (IT.NRW). Die nordrhein-westfälischen Obstbaubetriebe erwarten 2024 eine Apfelernte von rund 36 500 Tonnen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt nach ersten vorläufigen Schätzungen mitteilt, wird sich die Erntemenge damit gegenüber dem Vorjahr nahezu halbieren (2023: 71 600 Tonnen). Der Ertrag von 18 Tonnen Äpfeln pro Hektar ist der geringste seit dem Jahr 2017, als Blütenfröste im April große Teile der Ernte zerstörten. Auch im April 2024 kam es in NRW zu Blütenfrösten. Zudem hat beständig hoher Niederschlag in diesem Jahr Pilzbefall und weitere Krankheiten begünstigt.

Hektarerträge ausgewählter Baumobstsorten in Nordrhein-Westfalen

Niedrige Erträge ebenfalls bei Kirschen und anderen Baumobstarten

Auch bei Süß- und Sauerkirschen werden in diesem Jahr mit 780 Tonnen bzw. 140 Tonnen geringere Erntemengen gegenüber dem Vorjahr erwartet (2023: 1 040 Tonnen bzw. 180 Tonnen). Die Erntemenge von Pflaumen und Zwetschgen reduziert sich auf 3 400 Tonnen (2023: 4 300 Tonnen) und von Mirabellen und Renekloden auf 65 Tonnen (2023: 110 Tonnen).

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, basieren die Flächenangaben bei der Berechnung der Hektarerträge auf der Baumobstanbauerhebung, die zuletzt 2022 durchgeführt wurde.

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)

(255 / 24) Düsseldorf, den 15. August 2024

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