NRW: Fast 40 Prozent mehr Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse als ein Jahr zuvor
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 ist die Zahl der Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Berufsabschlüsse in Nordrhein-Westfalen auf 17 901 gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 38,3 Prozent mehr Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse als ein Jahr zuvor (2022: 12 942).
Die meisten Anträge auf Anerkennung gab es im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe
Mehr als drei Viertel (13 905 bzw. 77,7 Prozent) aller Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse entfielen auf medizinische Gesundheitsberufe. Das entspricht einem Plus von 44,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2022: 9 654). Die Pflegeberufe machten mehr als die Hälfte aller Anerkennungsverfahren in medizinischen Gesundheitsberufen aus.
TOP 10 der Anerkennungsverfahren in NRW nach Referenzberufen | |||||
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Rang 2023 | Rang 2022 | Referenzberuf | Anerkennungsverfahren | Veränderung zum Vorjahr in % | |
2022 | 2023 | ||||
1 | 3 | Pflegefachmann/Pflegefachfrau | 684 | 4 920 | +620,4 |
2 | 2 | Arzt/Ärztin (im Rahmen der Approbationserteilung) | 2 421 | 2 529 | +4,5 |
3 | 1 | Gesundheits- und Krankenpfleger/-in | 3 960 | 2 319 | −41,4 |
4 | 4 | Ingenieur/-in | 609 | 1 008 | +66,0 |
5 | 5 | Physiotherapeut/-in | 471 | 891 | +89,0 |
6 | 8 | Medizinisch-techn. Radiologieassistent/-in | 255 | 474 | +84,8 |
7 | 20 | Anästhesietechnische(r) Assistent/in (ATA) | 105 | 411 | +294,2 |
8 | 7 | Apotheker/-in (Erteilung der Approbation) | 297 | 393 | +31,5 |
9 | 6 | Zahnarzt/-ärztin (im Rahmen der Approbationserteilung) | 381 | 387 | +1,3 |
10 | 13 | Hebamme/Entbindungspfleger (Ausbildung) | 171 | 333 | +94,2 |
Neuer Ausbildungsberuf „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ auf dem ersten Platz der medizinischen Gesundheitsberufe
Der neu eingeführte Beruf Pflegefachmann/Pflegefachfrau stieg im Jahr 2023 auf den ersten Platz in der Top-Liste der Referenzberufe. Dieser im Jahr 2020 neu eingeführte Ausbildungsberuf bündelt und ersetzt die bisherigen Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege. 2023 gab es 4 920 Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Beruf Pflegefachmann/Pflegefachfrau. Zum Vergleich: Ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft bestanden 2023 rund 10 000 Personen in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt gab es 2023 mehr als sieben Mal so viele Anträge für diesen Referenzberuf als im Vorjahr (2022: 684). Damals hatte er auf Platz drei gelegen.
Wie ein Jahr zuvor erreichten Ärztinnen und Ärzte auch 2023 den zweiten Platz in der Top-Liste der Referenzberufe mit 2 529 Anerkennungsverfahren (+4,5 Prozent zum Vorjahr), gefolgt von dem abgelösten Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in mit 2 319 Verfahren. Die Zahl der Anträge auf Anerkennung dieses Berufs sank gegenüber 2022 (3 960) um 41,4 Prozent.
Die meisten Antragstellenden in medizinischen Gesundheitsberufen haben ihren Berufsabschluss in der Türkei erworben
Von allen Fachkräften, die 2023 einen Antrag auf Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses im medizinischen Bereich stellten, hatten die meisten ihren Abschluss in der Türkei (1 893), in Tunesien (1 443) und in Syrien (1 194) erworben. Im Vergleich zum Jahr 2022 verdreifachte sich die Zahl der Anträge von Personen mit Ausbildungsstaat Türkei in 2023 nahezu (2022: 696).
TOP 10 Anerkennungsverfahren für medizinische Gesundheitsberufe in NRW nach Ausbildungsstaat | |||
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Rang | Ausbildungsstaat | 2022 | 2023 |
1 | Türkei | 696 | 1 893 |
2 | Tunesien | 885 | 1 443 |
3 | Syrien | 1 206 | 1 194 |
4 | Iran | 426 | 822 |
5 | Ägypten | 363 | 780 |
6 | Indien | 468 | 678 |
7 | Philippinen | 699 | 672 |
8 | Serbien | 555 | 498 |
9 | Albanien | 324 | 489 |
10 | Rumänien | 357 | 417 |
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass der überwiegende Teil aller Anträge (88,9 Prozent) im Jahr 2023 im Bereich der sog. reglementierten Berufe gestellt wurde (15 912), bei denen die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Reglementiert sind unter anderem die Referenzberufe Pflegefachkraft und Arzt/Ärztin. Die nicht reglementierten Berufe, für die ein Anerkennungsverfahren freiwillig ist (z. B. Kraftfahrzeugmechatroniker/-in, Elektroniker/-in), machten mit 1 992 Anträgen 11,1 Prozent aller Anerkennungsverfahren aus.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise ist aufgrund des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes möglich. Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus den Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland erweitert. (IT.NRW)
(208 / 24) Düsseldorf, den 5. Juli 2024
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie in der Landesdatenbank NRW
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