NRW: Fast 70 Prozent der 15- bis 24-Jährigen lebten 2021 bei den Eltern
Düsseldorf (IT.NRW). Der Anteil der 15- bis 24-Jährigen, die im Jahr 2021 im Haushalt ihrer Eltern lebten, lag in Nordrhein-Westfalen bei 69,6 Prozent. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tags der Jugend (12. August 2022) auf Basis von ersten Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, waren das 5,8 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2011 (damals: 75,4 Prozent). NRW lag damit im vergangenen Jahr über dem Bundesdurchschnitt: 2021 lebten bundesweit 68,8 Prozent der 15- bis 24-Jährigen noch bei ihren Eltern; 2011 hatte dieser Wert bei 72,5 Prozent gelegen.
Junge Menschen*) in Nordrhein-Westfalen und Deutschland, die im Haushalt der Eltern leben |
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Merkmal | NRW | Deutschland | ||
2011 | 2021 | 2011 | 2021 | |
männlich | 80,3 | 73,1 | 77,7 | 72,4 |
weiblich | 70,3 | 65,8 | 67,0 | 64,9 |
insgesamt | 75,4 | 69,6 | 72,5 | 68,8 |
*) im Alter von 15 bis 24 Jahren |
Junge Männer bleiben nach wie vor länger im elterlichen Haushalt als junge Frauen: Im Jahr 2021 lebten in NRW 73,1 Prozent der männlichen 15- bis 24-Jährigen mit ihren Eltern zusammen; bei jungen Frauen war dieser Anteil mit 65,8 Prozent um 7,3 Prozentpunkte niedriger. Im Jahr 2011 hatte der Anteil der im Haushalt der Eltern lebenden jungen Männer bei 80,3 Prozent und der der Frauen bei 70,3 Prozent gelegen.
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung und beziehen sich auf Personen in privaten Haushalten. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neu gestaltet. Die Ergebnisse für die Jahre 2020 und 2021 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Weitere Informationen zu diesen methodischen Änderungen und den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Mikrozensus 2020 und 2021.
IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)
(344 / 22) Düsseldorf, den 12. August 2022
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