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NRW: Fast jede sechste Person ist nicht in der Lage, sich jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit zu leisten

Familie beim Kuchenessen am Esstisch
Montag, 9. September 2024

NRW: Fast jede sechste Person ist nicht in der Lage, sich jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit zu leisten

Alleinerziehende und Arbeitslose müssen überdurchschnittlich oft verzichten.

Düsseldorf (IT.NRW). Rund jede sechste Person (15,9 Prozent) in Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2023 aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, sich jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit, d. h. eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch oder eine entsprechende vegetarische Mahlzeit, zu leisten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren Alleinerziehende und Arbeitslose besonders häufig betroffen.

Alleinerziehenden fehlen häufig die finanziellen Mittel für vollwertige Mahlzeiten

Drei von zehn Alleinerziehenden mit ihren Kindern (30,7 Prozent) konnten sich aus finanziellen Gründen nicht jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten. Überdurchschnittlich hoch war der Anteil auch bei den Einpersonenhaushalten: Jeder fünften alleinlebenden Personin NRW (21,2 Prozent) fehlten die finanziellen Mittel für vollwertige Mahlzeiten.

Personen, die es sich nicht leisten können jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit zu essen, in NRW 2023 nach Haushaltstypen in Prozent

Auch Arbeitslose sind überdurchschnittlich oft betroffen

Differenziert nach dem Erwerbsstatus zeigt sich, dass arbeitslose Personen in NRW überdurchschnittlich häufig betroffen sind. Bei der Gruppe der Nichterwerbstätigen zeigt sich folgendes Bild: Im Jahr 2023 mussten rund zwei Fünftel (43,0 Prozent) der Arbeitslosen aus finanziellen Gründen jeden zweiten Tag auf eine vollwertige Mahlzeit verzichten. Betrachtet man die Gruppe der Personen im Ruhestand betrug dieser Wert 13,0 Prozent. Bei den Erwerbstätigen lag der Anteil bei 12,6 Prozent.

Personen ab 16 Jahren, die es sich nicht leisten können jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit zu essen, in NRW im Jahr 2023 nach Erwerbsstatus in Prozent

Welche Personen in der Bevölkerung müssen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf unterschiedliche Güter, Dienstleistungen oder soziale Aktivitäten verzichten?

Ergebnisse zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema „materielle und soziale Entbehrung” finden Sie in unserem Schwerpunktartikel auf der Themenseite Armut.

In dieser Auswertung sind Kinder als Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind, definiert. Der Erwerbsstatus bezieht sich auf den überwiegenden Erwerbsstatus im Vorjahr der Erhebung.

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Befragung wurde bis zum Jahr 2019 als eigenständige Erhebung durchgeführt und ist seit 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zur Neugestaltung von EU-SILC.

(282 / 24) Düsseldorf, den 9. September 2024

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