NRW-Gastgewerbe setzte im Februar 2022 doppelt soviel um wie ein Jahr zuvor, aber fast ein Drittel weniger als im Februar 2019
Düsseldorf (IT.NRW). Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe waren im Februar 2022 real – also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung – um 102,2 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresmonat. Gegenüber Februar 2019 sanken die Umsätze jedoch um 32,6 Prozent. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, stiegen die Umsätze nominal um 111,6 Prozent. Im Vergleich zum Januar 2022 sank der Umsatz um 0,8 Prozent. Die Beschäftigtenzahl im Gastgewerbe lag im Februar 2022 um 16,4 Prozent über dem Ergebnis von Februar 2021.
Reale Umsatzentwicklung im NRW-Gastgewerbe*) | |||
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Monat | Veränderung zum Vorjahresmonat in Prozent |
Messziffer 2015 = 100 |
|
Beherbergung | Gastronomie | Gastgewerbe insgesamt | |
Februar 2020 | +11,0 | −2,5 | +92,6 |
März 2020 | −52,3 | −43,2 | +56,3 |
April 2020 | −86,0 | −64,0 | +29,5 |
Mai 2020 | −79,5 | −50,3 | +43,3 |
Juni 2020 | −62,8 | −34,8 | +60,4 |
Juli 2020 | −47,3 | −25,4 | +70,3 |
August 2020 | −37,7 | −21,1 | +75,7 |
September 2020 | −45,3 | −21,1 | +77,0 |
Oktober 2020 | −60,6 | −29,6 | +68,3 |
November 2020 | −81,6 | −58,4 | +37,4 |
Dezember 2020 | −81,1 | −62,2 | +35,5 |
Januar 2021 | −80,4 | −59,7 | +30,9 |
Februar 2021 | −82,2 | −60,5 | +30,5 |
März 2021 | −58,6 | −27,4 | +36,1 |
April 2021 | +60,3 | +15,0 | +35,6 |
Mai 2021 | +11,1 | −6,6 | +41,5 |
Juni 2021 | +13,7 | +7,5 | +65,5 |
Juli 2021 | +17,0 | +8,9 | +77,7 |
August 2021 | +22,5 | +5,4 | +82,7 |
September 2021 | +29,5 | +6,1 | +85,9 |
Oktober 2021 | +71,6 | +20,2 | +89,7 |
November 2021 | +249,3 | +82,6 | +78,9 |
Dezember 2021 | +201,0 | +88,3 | +72,9 |
Januar 2022 | +173,9 | +88,6 | +62,6 |
Februar 2022 | +185,6 | +86,0 | +61,7 |
*) Januar 2021 bis Februar 2022 vorläufige Ergebnisse |
In der Beherbergung war der Umsatz real um 185,6 Prozent höher als im Februar 2021. Im Vergleich zum Vormonat (Januar 2022) stieg der Umsatz um 4,2 Prozent. Verglichen mit Februar 2019 gab es einen Umsatzrückgang von 43,5 Prozent. Die Gastronomieunternehmen verbuchten einen um 86,0 Prozent höheren Umsatz als ein Jahr zuvor. Sowohl im Vergleich zum Vormonat (−2,1 Prozent) als auch gegenüber Februar 2019 (−28,5 Prozent) sank hier der Umsatz.
Im von der Pandemie besonders betroffenen Hotelgewerbe war der Umsatz real um 202,9 Prozent höher als vor einem Jahr; im Vergleich zum Februar 2019 sanken die Umsätze aber um 45,4 Prozent. In der ausschankgeprägten Gastronomie stieg der reale Umsatz um 134,4 Prozent; gegenüber Februar 2019 sank er dagegen um 48,2 Prozent. Einen Anstieg von 102,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verbuchten Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben und Cafés; verglichen zum Februar 2019 sank der Umsatz hier um 25,1 Prozent.
Für die ersten zwei Monate des Jahres 2022 ermittelten die Statistiker für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe ein reales Umsatzplus von 102,4 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum; nominal stiegen die Umsätze um 111,2 Prozent.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass in der aktuellen Corona-Krise – insbesondere in den Lockdownphasen – sehr unterschiedliche Ergebnisse im Vorjahresmonatsvergleich auftreten können. Um einen aussagekräftigen Vergleich zum Vorkrisenniveau zu ermöglichen, wird seit Berichtsmonat März 2021 zusätzlich ein Vergleich zu den entsprechenden Monatsergebnissen des Jahres 2019 dargestellt.
Frühere Ergebnisse und Daten für weitere Wirtschaftszweige im Gastgewerbe stehen in der Landesdatenbank NRW zum Abruf bereit.
IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)
(159 / 22) Düsseldorf, den 27. April 2022
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