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NRW: Gewerbesteuereinnahmen lagen 2021 über Vor-Corona-Niveau

Wegweiser Gewerbegebiet
Dienstag, 5. April 2022

NRW: Gewerbesteuereinnahmen lagen 2021 über Vor-Corona-Niveau

Die höchsten Rückgänge in NRW ergaben sich 2021 für die Städte Krefeld (−30 Mio. Euro) und Euskirchen (−25 Mio. Euro). Höchste Zuwächse verzeichneten Köln (+350 Mio. Euro) und Düsseldorf (+258 Mio. Euro).

Düsseldorf (IT.NRW). Die Einnahmen der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden aus Gewerbesteuern lagen im Jahr 2021 bei rund 13 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund drei Milliarden Euro bzw. 30 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2020: 10,2 Milliarden Euro). Gegenüber 2019 sind die Gewerbesteuereinnahmen der NRW-Kommunen um 4,5 Prozent gestiegen. Somit liegen die Gewerbesteuereinnahmen nach dem pandemiebedingten Einbruch im Jahr 2020 über dem Niveau der Jahre 2017 (12,5 Milliarden Euro), 2018 (12,7 Milliarden Euro) und 2019 (12,8 Milliarden Euro).

Die höchsten Rückgänge aller 396 Kommunen des Landes gegenüber dem Jahr 2020 ergaben sich für die Städte Krefeld (−30 Millionen Euro) und Euskirchen (−25 Millionen Euro). Die höchsten Zuwächse verzeichneten Köln (+350 Millionen Euro) und Düsseldorf (+258 Millionen Euro).

Umgerechnet auf die entsprechenden Einwohnerzahlen erzielten im Jahr 2021 Monheim am Rhein (6 340,65 Euro je Einwohner) und Verl (2 512,40 Euro je Einwohner) die höchsten Gewerbesteuereinnahmen aller Städte und Gemeinden des Landes. Die niedrigsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Gewerbesteuer hatten Niederzier (5,70 Euro je Einwohner) und Jüchen (167,99 Euro je Einwohner). Wenn die von den Unternehmen zu zahlende Gewerbesteuer von Gemeinden im Vorfeld zu hoch angesetzt wurde, muss die zu viel gezahlte Steuer von den Kommunen zurückerstattet werden. Im Jahr 2021 wiesen zwei Gemeinden in NRW (Inden: −95,35 Euro; Mettingen: −40,23 Euro je Einwohner) negative Werte auf.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder „stehende Gewerbebetrieb”, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz). Die Steuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Hebesatz festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist (§ 16 GewStG). Dieser liegt bei mindestens 200 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat (§ 16 Abs. 4, Satz 2 GewStG). (IT.NRW)

(124 / 22) Düsseldorf, den 5. April 2022