NRW-Handwerk: 16,4 Prozent mehr Umsatz im ersten Quartal 2022
Düsseldorf (IT.NRW). Im ersten Quartal 2022 war der Umsatz der Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen nominal – also ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung – um 16,4 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lag die Beschäftigtenzahl in etwa auf dem Niveau des ersten Vierteljahres 2021 (−0,2 Prozent).
Für alle sieben Gewerbegruppen des nordrhein-westfälischen Handwerks ermittelten die Statistiker nominale Umsatzsteigerungen: Die höchsten Zuwächse verzeichneten Handwerksunternehmen für den privaten Bedarf (+39,1 Prozent) und im Bauhauptgewerbe (+24,9 Prozent).
Die Zahl der Beschäftigten verringerte sich im ersten Quartal 2022 in vier der sieben Gewerbegruppen. Den höchsten Rückgang mussten hier die Handwerke für den privaten Bedarf (−5,3 Prozent) hinnehmen. Den höchsten Zuwachs erzielte das Lebensmittelgewerbe (+1,5 Prozent).
Umsatz und Beschäftigung im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen im ersten Quartal 2022*) |
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Gewerbegruppe | Umsatz | Beschäftigte | ||
Messziffer**) 2020 = 100 |
Veränderung gegenüber dem ersten Quartal 2021 in Prozent |
Messziffer**) 2020 = 100 |
Veränderung gegenüber dem ersten Quartal 2021 in Prozent |
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Bauhauptgewerbe | 83,0 | +24,9 | 98,0 | −0,6 |
Ausbaugewerbe | 101,7 | +16,5 | 99,1 | +0,5 |
Handwerke für den gewerbl. Bedarf | 108,5 | +15,1 | 97,7 | −0,4 |
Kraftfahrzeuggewerbe | 102,7 | +14,8 | 96,1 | −1,1 |
Lebensmittelgewerbe | 99,0 | +7,2 | 101,4 | +1,5 |
Gesundheitsgewerbe | 108,3 | +9,2 | 99,0 | +0,7 |
Handwerke für den privaten Bedarf | 100,6 | +39,1 | 91,4 | −5,3 |
Handwerk insgesamt | 99,6 | +16,4 | 98,1 | −0,2 |
*) vorläufige Ergebnisse – **) Umsatz: Vierteljahresdurchschnitt; Beschäftigte am 30.09.2020 |
Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Daten zum zulassungspflichtigen Handwerk aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung. Die Ergebnisse werden auf der Grundlage von Beschäftigtenzahlen der Bundesagentur für Arbeit und Umsatzzahlen der Finanzverwaltung ermittelt. Aufgrund der Änderung der Handwerksordnung im Februar 2020 und den damit einhergehenden Änderungen in den Gewerbegruppen werden ab dem Berichtsjahr 2021 die Ergebnisse auf die neue Basis 2020 umgestellt. Vergleiche mit früheren Ergebnissen sind daher nur eingeschränkt möglich. (IT.NRW)
(244 / 22) Düsseldorf, den 13. Juni 2022
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