NRW-Handwerk: 7,8 Prozent weniger Umsätze im zweiten Quartal 2020
Im zweiten Quartal 2020 war der Umsatz der Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen um 7,8 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Düsseldorf (IT.NRW). Im zweiten Quartal 2020 war der Umsatz der Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen um 7,8 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, verringerte sich die Beschäftigtenzahl im Vergleich zum zweiten Quartal 2019 um 1,5 Prozent.
Für sechs der sieben Gewerbegruppen ermittelten die Statistiker Umsatzrückgänge: Die stärksten Einbußen (−19,6 Prozent) mussten die Unternehmen des Kraftfahrzeug- und des Gesundheitsgewerbes (−16,7 Prozent) hinnehmen.
Ein Anstieg der Beschäftigtenzahl war im zweiten Quartal 2020 lediglich im Bauhauptgewerbe (+0,5 Prozent) zu verzeichnen. Die größten Rückgänge der Beschäftigtenzahlen gab es im Lebensmittelgewerbe (−5,3 Prozent) und in der Gewerbegruppe Handwerke für den privaten Bedarf (−4,1 Prozent).
Umsatz und Beschäftigung im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen im zweiten Quartal 2020*) | ||||
---|---|---|---|---|
Gewerbegruppe | Umsatz | Beschäftigte | ||
Messziffer 2009 = 100 |
Veränderung gegenüber dem zweiten Quartal 2019 in Prozent |
Messziffer 2009 = 100 |
Veränderung gegenüber dem zweiten Quartal 2019 in Prozent |
|
*) vorläufige Ergebnisse | ||||
Bauhauptgewerbe | 145,3 | +4,7 | 94,6 | +0,5 |
Ausbaugewerbe | 120,1 | −2,1 | 103,2 | −0,3 |
Handwerke für den gewerbl. Bedarf |
113,7 | −9,3 | 99,8 | −1,6 |
Kraftfahrzeuggewerbe | 103,7 | −19,6 | 98,3 | −1,8 |
Lebensmittelgewerbe | 97,1 | −6,1 | 79,4 | −5,3 |
Gesundheitsgewerbe | 102,3 | −16,7 | 104,6 | −1,9 |
Handwerke für den privaten Bedarf |
95,5 | −11,0 | 79,4 | −4,1 |
Handwerk insgesamt | 115,2 | −7,8 | 95,7 | −1,5 |
Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Daten zum zulassungspflichtigen Handwerk aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung. Die Ergebnisse werden auf der Grundlage von Beschäftigtenzahlen der Bundesagentur für Arbeit und Umsatzzahlen der Finanzverwaltung ermittelt. (IT.NRW)
(291 / 20) Düsseldorf, den 14. September 2020