
NRW-Handwerk: 9,1 Prozent mehr Umsatz im dritten Quartal 2022
Düsseldorf (IT.NRW). Im dritten Quartal 2022 ist der Umsatz der Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen nominal – also ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung – um 9,1 Prozent höher gewesen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lag die Beschäftigtenzahl im Handwerk geringfügig unter dem Niveau des dritten Quartals 2021 (−0,2 Prozent).
Für alle sieben Gewerbegruppen des Handwerks ermittelte das Statistische Landesamt nominale Umsatzsteigerungen: Die höchsten Zuwächse wurden im Bauhauptgewerbe (+11,6 Prozent) und bei den Handwerken für den gewerblichen Bedarf (+10,9 Prozent) verzeichnet.
Die Zahl der Beschäftigten verringerte sich im dritten Quartal 2022 in vier der sieben Gewerbegruppen. Den höchsten Rückgang mussten hier die Handwerke für den privaten Bedarf (−3,8 Prozent) hinnehmen. Den höchsten Zuwachs erzielte das Ausbaugewerbe (+0,5 Prozent).
Umsatz und Beschäftigung im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen im dritten Quartal 2022*) |
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Gewerbegruppe | Umsatz | Beschäftigte | ||
Messziffer**) 2020 = 100 |
Veränderung gegenüber dem dritten Quartal 2021 in Prozent |
Messziffer**) 2020 = 100 |
Veränderung gegenüber dem dritten Quartal 2021 in Prozent |
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Bauhauptgewerbe | 116,6 | +11,6 | 99,5 | −0,8 |
Ausbaugewerbe | 120,9 | +10,5 | 101,1 | +0,5 |
Handwerke für den gewerblichen Bedarf | 121,9 | +10,9 | 98,8 | −0,3 |
Kraftfahrzeuggewerbe | 108,3 | +4,8 | 98,5 | – |
Lebensmittelgewerbe | 110,7 | +9,9 | 101,1 | −0,3 |
Gesundheitsgewerbe | 113,7 | +1,6 | 100,2 | +0,1 |
Handwerke für den privaten Bedarf | 112,3 | +6,3 | 91,2 | −3,8 |
Handwerk insgesamt | 116,2 | +9,1 | 99,6 | –0,2 |
*) vorläufige Ergebnisse – **) Umsatz: Vierteljahresdurchschnitt; Beschäftigte am 30.09.2020 |
Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Daten zum zulassungspflichtigen Handwerk aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung. Die Ergebnisse werden auf der Grundlage von Beschäftigtenzahlen der Bundesagentur für Arbeit und Umsatzzahlen der Finanzverwaltung ermittelt. Aufgrund der Änderung der Handwerksordnung im Februar 2020 und den damit einhergehenden Änderungen in den Gewerbegruppen werden ab dem Berichtsjahr 2021 die Ergebnisse auf die neue Basis 2020 umgestellt. Vergleiche mit früheren Ergebnissen sind daher nur eingeschränkt möglich. (IT.NRW)
(497 / 22) Düsseldorf, den 8. Dezember 2022
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