NRW: Im Juni gab es 3,9 Prozent weniger Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren als ein Jahr zuvor
Düsseldorf (IT.NRW). Im Juni 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 930 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 3,9 Prozent weniger als im Juni 2019 (damals: 2 008 Verfahren). 340 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 5 630 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Ferner beantragten 1 230 Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) und 360 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Beantragte Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen | ||||
---|---|---|---|---|
Monat | Insolvenzen insgesamt | Zu- bzw. Abnahme*) der Insolvenzen insgesamt |
darunter | |
Unternehmensinsolvenzen | Verbraucherinsolvenzen | |||
*) gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat; 1) vorläufige, gerundete Ergebnisse | ||||
Juni 2019 | 2 008 | −14,8 % | 397 | 1 274 |
Juli 2019 | 2 276 | −7,8 % | 471 | 1 396 |
August 2019 | 2 075 | −8,8 % | 450 | 1 285 |
September 2019 | 2 022 | +0,5 % | 408 | 1 301 |
Oktober 2019 | 2 279 | −5,9 % | 500 | 1 381 |
November 2019 | 1 845 | −14,5 % | 376 | 1 136 |
Dezember 2019 | 1 428 | −26,0 % | 335 | 822 |
Januar 2020 | 2 271 | −8,4 % | 489 | 1 409 |
Februar 2020 | 1 914 | −5,9 % | 414 | 1 178 |
März 2020 | 2 036 | −8,3 % | 409 | 1 277 |
April 2020 | 1 308 | −41,8 % | 326 | 727 |
Mai 2020 | 1 941 | −15,0 % | 423 | 1 125 |
Juni 20201) | 1 930 | −3,9 % | 340 | 1 230 |
Trotz des Shutdown im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (und der damit verbundenen Wirtschaftskrise) lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren im Juni 2020 unter dem Durchschnitt der Monate des letzten Jahres (2 100 Verfahren). Das liegt u. a. daran, dass die Insolvenzen grundsätzlich aufgrund der regulären Bearbeitungszeit bei den zuständigen Insolvenzgerichten ein sogenannter „nachlaufender Konjunkturindikator” sind. Weitere Ursachen sind laut den Statistikern zurzeit die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020) und die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen. (IT.NRW)
(242 / 20) Düsseldorf, den 11. August 2020
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