NRW-Industrie produzierte 2015 alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Frucht- und Gemüsesäfte im Wert von zwei Milliarden Euro
Im Jahr 2015 wurden in 64 nordrhein-westfälischen Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes fünf Milliarden Liter alkoholfreie Erfrischungsgetränke sowie Frucht- und Gemüsesäfte (ohne Zusatz von Alkohol) im Wert von zwei Milliarden Euro hergestellt.
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2015 wurden in 64 nordrhein-westfälischen Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes fünf Milliarden Liter alkoholfreie Erfrischungsgetränke sowie Frucht- und Gemüsesäfte (ohne Zusatz von Alkohol) im Wert von zwei Milliarden Euro hergestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, war die Produktionsmenge damit um 4,3 Prozent höher als ein Jahr zuvor; der Produktionswert stieg im selben Zeitraum um 0,6 Prozent.
Industrielle Produktion von alkoholfreien Erfrischungsgetränken sowie Frucht- und Gemüsesäften1) in NRW | ||||
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Erzeugnis | Produktionsmenge 2015 | Absatzwert 2015 | ||
in Mio. Liter | Veränderung ggü. 2014 | in Mio. Euro | Veränderung ggü. 2014 | |
1) ohne Zusatz von Alkohol | ||||
Mineral- und anderes Wasser (mit und ohne Kohlensäure) |
2 400 | +6,8% | 317 | +4,7 % |
Erfrischungsgetränke (Cola, Limonade, Schorle etc.) |
1 463 | – 4,7 % | 690 | – 4,7 % |
Frucht- und Gemüsesäfte | 520 | +6,9 % | 494 | – 9,4% |
Nektare und Fruchtsaftgetränke | 380 | +13,3 % | 277 | +12,7 % |
Wie die Statistiker weiter mitteilen, wurden im vergangenen Jahr bundesweit Erfrischungsgetränke sowie Frucht- und Gemüsesäfte (ohne Zusatz von Alkohol) im Wert von zehn Milliarden Euro (−10,2 Prozent) produziert; der NRW- Anteil am bundesweiten Produktionswert lag 2015 bei 19,9 Prozent.
Von Januar bis März 2016 wurden in 63 NRW-Betrieben 1,2 Milliarden Liter (−0,9 Prozent) Erfrischungsgetränke sowie Frucht- und Gemüsesäfte (ohne Zusatz von Alkohol) im Wert von 459 Millionen Euro produziert; das waren 0,4 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Alle genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. (IT.NRW)
(195 / 16) Düsseldorf, den 25. Juli 2016