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Statistik und IT-Dienstleistungen
Kleiner Hund vor einem leeren Futternapf
Donnerstag, 10. Juli 2025

NRW-Kommunen: Hundesteueraufkommen steigt 2024 auf 130 Millionen Euro

  • Einzahlungen waren um 2 % höher als im Vorjahr.
  • Rein rechnerisch flossen 7,17r Euro an Hundesteuer je Einwohner/-in in die kommunalen Kassen.
  • Unter den kreisfreien Städten hatten Remscheid, Solingen und Mülheim an der Ruhr die höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen.

Düsseldorf (IT.NRW). In die Kassen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2024 fast 130 Millionen Euro an Hundesteuer geflossen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2 % mehr als im Vorjahr (2023: 127 Millionen Euro). Die genannten Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik, deren Gegenstand die Ein- und Auszahlungen der Kommunen sind. Die Statistik enthält keine Informationen zur Anzahl der Steuerpflichtigen, ihrer Hunde und der Steuerlast je Hundehalter/-in.

Hundesteueraufkommen der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen 2024

Rein rechnerisch flossen 7,17r Euro Hundesteuer pro Kopf in die Kassen der Kommunen

Auf NRW-Ebene lagen die Einzahlungen 2024 rein rechnerisch bei 7,17r Euro pro Einwohner/-in. Unter den kreisfreien Städten wurden die höchsten Einzahlungen aus der Hundesteuer pro Kopf für die Städte Remscheid mit 10,25 Euro, Solingen mit 10,14 Euro und Mülheim an der Ruhr mit 9,48 Euro ermittelt. Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte hatten Aachen (4,28 Euro), Düsseldorf (4,39 Euro) und Leverkusen (4,49 Euro).

Unter den kreisangehörigen Gemeinden hatten die höchsten Einzahlungen je Einwohner/-in die Gemeinden Titz im Kreis Düren mit 15,10 Euro, Hellenthal im Kreis Euskirchen mit 14,64 Euro und Niederkrüchten im Kreis Viersen mit 14,24 Euro. Die niedrigsten Werte lagen für Ahlen im Kreis Warendorf (0,95r Euro), Verl im Kreis Gütersloh (2,05 Euro) und Augustdorf im Kreis Lippe (2,85 Euro) vor.

Methodische Hinweise

Die Kassenstatistik stellt sehr aktuelle Ergebnisse bereit, die den Stand zum Zeitpunkt der Datenlieferung durch die Kommunen unmittelbar nach Abschluss eines Quartals abbilden. Aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne Gemeinden auch im Jahr 2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor. Weitere Informationen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben, entsprechend sind die Hundehalter/-innen steuerpflichtig. Die Kommune erlässt eine Hundesteuersatzung, in der die zu zahlende Steuer i. d. R. nach Anzahl und Gefährlichkeit der Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) festgelegt ist. Diese Regelungen können über die Kommunen hinweg sehr unterschiedlich sein, sodass sich über die Höhe des Steueraufkommens keine Rückschlüsse über die Anzahl der Tiere in der jeweiligen Kommune ziehen lassen.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

Ergebnisse für Städte und Gemeinden finden Sie in als Excel-Datei aus der Landesdatenbank NRW

(201 / 25) Düsseldorf, den 10. Juli 2025

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