NRW-Krankenhäuser beschäftigten 2019 mehr Personal bei nahezu unveränderter Patientenzahl
Im Jahr 2019 wurden in den 341 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern 4,7 Millionen Patientinnen und Patienten vollstationär versorgt; das waren 0,2 Prozent mehr als 2018.
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2019 wurden in den 341 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern 4,7 Millionen Patientinnen und Patienten vollstationär versorgt; das waren 0,2 Prozent mehr als 2018. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg die Zahl der hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte gegenüber 2018 (damals: 44 339) um 1,9 Prozent auf 45 167 Personen. Die Beschäftigtenzahl im Pflegedienst war mit 107 220 um 3,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2018: 103 404). In den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern standen im Jahr 2019 insgesamt 117 869 Betten (2018: 119 595) zur Verfügung. Die Zahl der Intensivbetten war mit 6 308 niedriger als im Jahr 2018 (6 396) aber höher als zehn Jahre zuvor. 2009 hatte die Zahl der Intensivbetten noch bei 5 452 gelegen.

- Tabellarische Daten der Grafik
Hauptamtliche Ärzte und Personal im Pflegedienst in NRW-Krankenhäusern | ||
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Jahr | Personal im Pflegedienst | hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte |
2009 | 95 463 | 32 781 |
2010 | 96 444 | 33 923 |
2011 | 98 244 | 35 290 |
2012 | 98 911 | 36 857 |
2013 | 100 269 | 37 915 |
2014 | 100 251 | 38 892 |
2015 | 100 312 | 39 921 |
2016 | 102 081 | 41 262 |
2017 | 102 744 | 42 224 |
2018 | 103 404 | 44 339 |
2019 | 107 220 | 45 167 |
Wie die Statistiker weiter mitteilen, ist die durchschnittliche Verweildauer der Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern in den letzten zehn Jahren um einen Tag gesunken: 2019 blieben Personen im Schnitt 7,1 Tage im Krankenhaus; im Jahr 2009 hatte die Verweildauer noch bei 8,1 Tagen gelegen. Der Bestand an Krankenhäusern ist – auch aufgrund von Fusionen – im gleichen Zeitraum um 72 Häuser auf 341 gesunken. Die Zahl der Krankenhausbetten war um 3,6 Prozent niedriger als im Jahr 2009. (IT.NRW)
(441 / 20) Düsseldorf, den 22. Dezember 2020