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NRW: Mehr als zwei Drittel der 18- bis 64-Jährigen lebten vom eigenen Erwerbseinkommen

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Donnerstag, 31. März 2022

NRW: Mehr als zwei Drittel der 18- bis 64-Jährigen lebten vom eigenen Erwerbseinkommen

In NRW lebte im Jahr 2021 etwa eine von hundert Personen zwischen 18 und 64 Jahren überwiegend vom eigenem Vermögen.

Düsseldorf (IT.NRW). Über zwei Drittel (68,8 Prozent) der 18 bis 64-Jährigen in Nordrhein-Westfalen bestritten ihren Lebensunterhalt im Jahr 2021 überwiegend durch eine eigene Erwerbstätigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand von ersten Ergebnissen des Mikrozensus 2021 mitteilt, lebten weitere 13,6 Prozent hauptsächlich von den Einkünften Angehöriger. Zwölf Prozent der Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren bestritten ihren Lebensunterhalt überwiegend mit öffentlichen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung im Alter, BAföG oder Elterngeld). Weitere 4,4 Prozent lebten von Renten- oder Pensionszahlungen und etwa jede/-r Hundertste (1,1 Prozent) vom eigenen Vermögen (einschließlich Ersparnisse sowie Einnahmen aus Zinsen, Vermietung und Verpachtung).

87,3 Prozent und damit der überwiegende Teil der ab 65-Jährigen in NRW lebte 2021 hauptsächlich von Renten- und Pensionszahlungen. 4,8 Prozent der Menschen dieser Altersgruppe bestritten den überwiegenden Lebensunterhalt aus öffentlichen Leistungen, während 3,3 Prozent von den Einkünften angehöriger Personen lebten. Weitere drei Prozent der ab 65-Jährigen finanzierten ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eine eigene Erwerbstätigkeit und 1,6 Prozent lebten vom eigenen Vermögen.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, waren für 91,6 Prozent der Personen unter 18 Jahren in NRW 2021 die Einkünfte von Angehörigen die überwiegende Lebensunterhaltsquelle. Überwiegend von öffentlichen Leistungen lebten 7,5 Prozent der unter 18-Jährigen. Durch eine eigene Erwerbstätigkeit finanzierten sich in dieser Altersgruppe 0,8 Prozent.

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neu gestaltet. Die Ergebnisse für die Jahre 2020 und 2021 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung wird ab dem Erhebungsjahr 2020 zwischen „Erstergebnissen” und „Endergebnissen” unterschieden. Sowohl die Erst- als auch die Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Den Endergebnissen liegt eine höhere Zahl befragter Haushalte zugrunde. Dies beruht darauf, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres noch Daten von Haushalten einfließen, die nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft gegeben haben. Dieses Datenmaterial wird zudem auf Basis aktualisierter Bevölkerungszahlen hochgerechnet. Aufgrund des größeren Stichprobenumfangs und der aktualisierten Hochrechnung können dabei Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen. Die hier vorgestellten Daten basieren auf den Erstergebnissen des Erhebungsjahres 2021.

Weitere Informationen zu diesen methodischen Änderungen und den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Mikrozensus 2020 und 2021.

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(117 / 22) Düsseldorf, den 31. März 2022