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NRW: Mehr Zuzüge als Fortzüge in 2020 – Wanderungsgewinn sinkt um die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr

Gestapelte Umzugskartons
Dienstag, 22. Juni 2021

NRW: Mehr Zuzüge als Fortzüge in 2020 – Wanderungsgewinn sinkt um die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr

Im Jahr 2020 sind 363 680 Personen aus dem Ausland oder aus anderen Bundesländern nach Nordrhein-Westfalen zugezogen. Gleichzeitig sind 339 469 Personen aus Nordrhein- Westfalen fortgezogen.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2020 sind 363 680 Personen aus dem Ausland oder aus anderen Bundesländern nach Nordrhein-Westfalen zugezogen. Gleichzeitig sind 339 469 Personen aus Nordrhein- Westfalen fortgezogen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand nun vorliegender endgültiger Ergebnisse der Wanderungsstatistik mitteilt, ist der sog. Wanderungsgewinn von 24 211 Personen im Jahr 2020 um 23 045 Personen niedriger ausgefallen als ein Jahr zuvor (2019: +47 256). Die Wanderungsbewegungen im Jahr 2020 wurden durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Einreisebeschränkungen und Einschränkungen im (internationalen) Luft- und Reiseverkehr maßgeblich beeinflusst: Vor allem Zu- und Fortzüge in das/aus dem Ausland, aber auch Umzüge innerhalb Deutschlands unterblieben oder wurden aufgeschoben.

Der Wanderungsgewinn ist, wie in den Jahren zuvor, ausschließlich auf eine positive Wanderungsbilanz zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Ausland zurückzuführen. Im Jahr 2020 sind 29 446 mehr Personen aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen zugezogen als aus Nordrhein-Westfalen über die Grenzen Deutschlands fortgezogen sind. Der Wanderungsüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr um 23 468 Personen verringert (2019: +52 914).

Gegenüber den anderen Bundesländern gab es, auch wie in den Jahren zuvor, Wanderungsverluste zu verzeichnen. Auch wenn sich die Zahl der Zuzüge und der Fortzüge gegenüber dem Vorjahr verringerte, fielen die Wanderungsverluste mit −5 235 vergleichbar hoch aus wie im Vorjahr (2019: −5 658) (IT.NRW)

(233 / 21) Düsseldorf, den 22. Juni 2021