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NRW-Personennahverkehr: 23,7 Prozent mehr Fahrgäste im zweiten Quartal 2022

Straßenbahn
Montag, 19. September 2022

NRW-Personennahverkehr: 23,7 Prozent mehr Fahrgäste im zweiten Quartal 2022

Rund 494 Millionen Fahrgäste beförderten die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen von April bis Juni 2022 im Personennahverkehr.

Düsseldorf (IT.NRW). Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im zweiten Quartal 2022 rund 494 Millionen Fahrgäste im Personennahverkehr befördert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das zwar 23,7 Prozent mehr als im zweiten Quartal 2021, aber 11,2 Prozent weniger als im zweiten Quartal 2019. Die Beförderungsleistung der Unternehmen lag im zweiten Vierteljahr 2022 mit rund 4,0 Milliarden Personenkilometern um 30,2 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis und um 6,1 Prozent über dem des zweiten Quartals 2019.

Die Fahrgastzahlen im Eisenbahnverkehr waren im zweiten Quartal 2022 mit rund 34,7 Millionen Beförderten rund 4,7 Prozent höher als im zweiten Vierteljahr 2021 und um 56,9 Prozent höher als von April bis Juni 2019. Die Beförderungsleistung der Eisenbahnen lag mit 1,1 Milliarden Personenkilometern über den Ergebnissen der entsprechenden Vorjahresquartale (2021: 684,7Millionen; 2020: 197,2 Millionen). Im Nahverkehr mit Straßenbahnen wurden im zweiten Quartal 2022 rund 158,0 Millionen Personen (+43,0 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2021) und im Nahverkehr mit Omnibussen rund 317,5 Millionen Fahrgäste (+17,6 Prozent) befördert.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sind in den vierteljährlichen Erhebungen zum Personennahverkehr nur Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und mit einer Beförderungsleistung von mindestens 250 000 Fahrgästen pro Jahr enthalten (einschließlich private Busunternehmen, die im Rahmen des Linienverkehrs Personen befördern). Außerdem ist zu beachten, dass einzelne der gemeldeten Fahrgäste auf Strecken außerhalb von Nordrhein-Westfalen gefahren sind.

Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt eines Fahrgastes mit einem (entgeltlichen/unentgeltlichen) Fahrausweis für das Netz eines Verkehrsunternehmens. Steigt der Fahrgast während der Fahrt auf ein anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens um, wird er erneut gezählt. Durch Einbeziehung der Umsteiger ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300  Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(387 /22) Düsseldorf, den 19. September 2022

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