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NRW-Personennahverkehr: 8,3 Prozent mehr Fahrgäste im ersten Quartal 2022

Nahaufnahme einer U-Bahn
Dienstag, 28. Juni 2022

NRW-Personennahverkehr: 8,3 Prozent mehr Fahrgäste im ersten Quartal 2022

Rund 435 Millionen Fahrgäste beförderten die NRW-Verkehrsunternehmen von Januar bis März 2022 im Personennahverkehr.

Düsseldorf (IT.NRW). Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im ersten Quartal 2022 rund 435 Millionen Fahrgäste im Personennahverkehr befördert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das zwar 8,3 Prozent mehr als im ersten Quartal 2021 aber 23,2 Prozent weniger als im ersten Quartal 2019. Auch die Beförderungsleistung der Unternehmen lag mit rund 3,3 Milliarden Personenkilometern zwar um 12,2 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis, aber um 12,4 Prozent unter dem des ersten Vierteljahres 2019.

Die Fahrgastzahlen im Eisenbahnverkehr waren im ersten Quartal 2022 mit rund 22,4 Millionen Beförderten rund 17,2 Prozent niedriger als im ersten Vierteljahr 2021, jedoch um 2,1 Prozent höher als von Januar bis März 2019. Die Beförderungsleistung der Eisenbahnen lag mit 684,8 Millionen Personenkilometern über den Ergebnissen der entsprechenden Vorjahresquartale (2021: 567,4 Millionen; 2020: 517,6 Millionen). Im Nahverkehr mit Straßenbahnen wurden im ersten Quartal 2022 rund 134,4 Millionen Personen (+11,9 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2021) und im Nahverkehr mit Omnibussen rund 292,9 Millionen Fahrgäste (+8,7 Prozent) befördert.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sind in den vierteljährlichen Erhebungen zum Personennahverkehr nur Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und mit einer Beförderungsleistung von mindestens 250 000 Fahrgästen pro Jahr enthalten (einschließlich private Busunternehmen, die im Rahmen des Linienverkehrs Personen befördern). Außerdem ist zu beachten, dass einzelne der gemeldeten Fahrgäste auf Strecken außerhalb von Nordrhein-Westfalen gefahren sind.

Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt eines Fahrgastes mit einem (entgeltlichen/unentgeltlichen) Fahrausweis für das Netz eines Verkehrsunternehmens. Steigt der Fahrgast während der Fahrt auf ein anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens um, wird er erneut gezählt. Durch Einbeziehung der Umsteiger ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(270 / 22) Düsseldorf, den 28. Juni 2022

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