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NRW: Singlehaushalte gaben 2022 mehr als ein Drittel ihres Nettoeinkommens für Miete aus

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Freitag, 31. März 2023

NRW: Singlehaushalte gaben 2022 mehr als ein Drittel ihres Nettoeinkommens für Miete aus

Mehr als jeder dritte Mieterhaushalt im Land gab 2022 mindestens 30 Prozent seines Einkommens für die Miete aus.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 gaben nordrhein-westfälische Mieterhaushalte durchschnittlich 28,9 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aus. Dies teilt Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis erster vorläufiger Ergebnisse des Mikrozensus-Zusatzprogramms 2022 zur Wohnsituation mit.

Durchschnittliche Mietbelastungsquoten von Hauptmieterhaushalten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022

Mehr als jeder dritte (34,5 Prozent) Mieterhaushalt in NRW gab 2022 mindestens 30 Prozent seines Einkommens für Miete aus. 17,7 Prozent der Mieter zahlten sogar mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete.

Einpersonenhaushalte wiesen mit 34,4 Prozent eine überdurchschnittliche Mietbelastungsquote auf. Bei größeren Haushalten war sie um mindestens zehn Prozentpunkte niedriger. Auch bei Haushalten, die ihre Wohnung erst 2019 oder später bezogen haben, lag die Mietbelastungsquote mit 30,3 Prozent über dem Durchschnitt. Bei Haushalten, die vor 2019 ihre Wohnung bezogen hatten, lag die Mietbelastungsquote bei 28,3 Prozent.

Durchschnittliche Mietbelastungsquoten von Hauptmieterhaushalten in nordrhein-Westfalen im Jahr 2022

Je größer der Wohnort, desto höher war im Jahr 2022 tendenziell auch die Mietbelastung: In den nordrhein-westfälischen Großstädten ab 100 000 Einwohner gaben Mieterhaushalte im Mittel 29,7 Prozent ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete aus, während die Mietbelastungsquote in Kleinstädten und Landgemeinden (unter 20 000 Einwohner) 26,3 Prozent betrug. In Mittelstädten (20 000 bis unter 100 000 Einwohner) lag die Mietbelastungsquote bei 28,1 Prozent.

Im Jahr 2022 zahlten Miethaushalte in NRW nach eigenen Angaben im Schnitt 8,30 Euro Bruttokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche. Haushalte, die ihre Wohnung erst 2019 oder später neu bezogen hatten, mussten im Durchschnitt 9,20 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Haushalte, die vor 2019 eingezogen waren, zahlten eine 7,80 Euro pro Quadratmeter.

In den Großstädten Nordrhein-Westfalens waren die Bruttokaltmieten rund 30 Prozent höher als in ländlichen Regionen: In Städten ab 100 000 Einwohner lag die durchschnittliche Bruttokaltmiete pro Quadratmeter bei 8,80 Euro, während sie in Kleinstädten und ländlichen Gemeinden bei 6,70 Euro lag. In mittelgroßen Städten zahlten Haushalte durchschnittlich 7,70 Euro pro Quadratmeter.

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere informierte demokratische Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass sich die Ergebnisse auf Hauptmieterhaushalte beziehen. Es wurden zudem nur Daten von Haushalten ausgewertet, die allein in einer Wohnung leben. Haushalte, die mit einem oder mehreren Haushalten zusammen in einer Wohnung leben (z. B. klassische Wohngemeinschaften), wurden nicht berücksichtigt. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten zusammen. Die durchschnittlichen Bruttokaltmieten wurden auf jeweils zehn-Cent-Beträge gerundet.

Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse für die Jahre ab 2020 nur eingeschränkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar. Weitere Informationen hierzu sowie zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Mikrozensus ab 2020. (IT.NRW)

(97 / 23) Düsseldorf, den 31. März 2023