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Dienstag, 4. März 2025

NRW Sterbefallschätzung: 2024 das zweite Jahr in Folge weniger Sterbefälle

Die höchsten Rückgänge werden für den Kreis Olpe, die Stadt Bochum und den Kreis Warendorf prognostiziert.

Sterbefälle
Bevölkerung

Düsseldorf (IT.NRW). Nach ersten Schätzungen sind im Jahr 2024 etwa 220 000 Personen in Nordrhein-Westfalen gestorben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wären das im Vergleich zum Vorjahr knapp 6 000 bzw. 2,7 Prozent weniger Gestorbene (2023: 226 034 Sterbefälle). Nachdem im Jahr 2022 mit 234 176 Sterbefällen der bisherige Höchststand verzeichnet wurde, bedeutet dies nun den zweiten Rückgang in Folge.

benen im Jahr 2024 zum Vorjahr nach Verwaltungsbezirken

2024 rund 68 300 Sterbefälle für das gesamte Ruhrgebiet prognostiziert

Für die Mehrheit der Kreise und kreisfreien Städte kann für das Jahr 2024 mit weniger Sterbefällen als im Vorjahr gerechnet werden. Die höchsten Rückgänge werden für den Kreis Olpe (−7,9 Prozent), die kreisfreie Stadt Bochum (−7,8 Prozent) sowie den Kreis Warendorf (−7,7 Prozent) prognostiziert. Der stärkste Anstieg der Sterbefallzahlen wird in den Kreisen Euskirchen (+3,5 Prozent) und Heinsberg (+2,3 Prozent) erwartet. Im gesamten Ruhrgebiet gab es im Jahr 2024 schätzungsweise rund 68 300 Sterbefälle, das wären 2,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2023: 70 068).

Wie die Statistikerinnen und Statistiker mitteilen, stammen die genannten Daten aus einer Schätzung, die vom Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen entwickelt und durchgeführt wurde. Das Schätzverfahren basiert auf vorläufigen Ergebnissen für die Monate Januar bis November 2024, die Sterbefallzahlen für Dezember 2024 fließen als geschätzte Werte in die Berechnung ein. Diese Auswertung ermöglicht lediglich Aussagen zur Zahl der Sterbefälle insgesamt. Eine Differenzierung nach Geschlecht oder Alter ist aufgrund dieser Datenbasis nicht möglich. Endgültige Ergebnisse der Sterbefallstatistik 2024 stehen voraussichtlich im Juni 2025 zur Verfügung. (IT.NRW)

(056 / 25) Düsseldorf, den 4. März 2025

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