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NRW: Todesfälle durch Parkinson in den letzten zehn Jahren um mehr als 66 Prozent gestiegen

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Mittwoch, 9. April 2025

NRW: Todesfälle durch Parkinson in den letzten zehn Jahren um mehr als 66 Prozent gestiegen

Fast drei Viertel der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter. Der Anteil an den Sterbefällen insgesamt variierte auf Kreisebene zwischen 0,7 und 2,0 Prozent.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 sind 2 950 Menschen aus Nordrhein-Westfalen an einer Parkinsonerkrankung gestorben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Welt-Parkinson-Tages am 11. April 2025 mitteilt, sind die Sterbefälle aufgrund einer Parkinsonerkrankung in den letzten zehn Jahren um 66,3 Prozent gestiegen (2013: 1 774 Fälle). Der Männeranteil bei den an dieser Todesursache Gestorbenen lag bei 60 Prozent. Im Jahr 2013 hatte dieser noch bei 54,2 Prozent gelegen.

Anteil der Sterbefälle durch Parkinson steigt weiter

Auch der Anteil von Sterbefällen durch Parkinson an allen Gestorbenen in NRW hat sich in diesem Zeitraum erhöht: Wurde im Jahr 2013 noch bei 0,9 Prozent der Todesfälle Parkinson als Todesursache festgestellt, so lag dieser Anteil im Jahr 2023 bereits bei 1,3 Prozent. Im Jahr 2023 gab es insgesamt 226 034 Todesfälle.

An Parkinson Gestorbene in NRW

Fast drei Viertel waren 80 Jahre oder älter

Eine Parkinsonerkrankung mit Todesfolge trat in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 vorrangig bei älteren Menschen auf: Fast drei Viertel (73,3 Prozent) waren 80 Jahre oder älter. Das durchschnittliche Sterbealter der an Parkinson Gestorbenen lag mit 83,2 Jahren um 3,8 Jahre höher als das aller Gestorbenen.

Herne hatte den höchsten Anteil an Sterbefällen durch Parkinson

Die höchsten Anteile parkinsonbedingter Sterbefälle wiesen 2023 Herne (2,0 Prozent), der Rheinisch-Bergische Kreis (1,9 Prozent) und Münster (1,8 Prozent) auf. Die niedrigsten Anteile wurden für Bottrop (0,7 Prozent), den Kreis Siegen-Wittgenstein (0,7 Prozent) und Hamm (0,8 Prozent) ermittelt.

Methodische Hinweise

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik ausschließlich auf den Angaben der die Leichenschau durchführenden und den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten und an das Statistische Landesamt übermittelten Todesbescheinigungen basiert. Im Jahr 2023 wurde für 1,3 Prozent der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an das Landesamt übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet. Insgesamt entfielen 6,3 Prozent der Todesfälle auf diese Rubrik. Im Vergleich zum Jahr 2022 konnten mehr Todesbescheinigungen erfasst und aussagekräftigen ICD-Kapiteln zugeordnet werden (2022: 2,0 Prozent fehlende Todesbescheinigungen). ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems”, zu Deutsch und vereinfacht: „Internationale Klassifikation der Krankheiten”.

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)

(100 / 25) Düsseldorf, den 9. April 2025

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