NRW-Tourismus: Knapp drei Millionen ausländische Gäste von Januar bis Juli 2017
In den ersten sieben Monaten des Jahres 2017 besuchten knapp drei Millionen ausländische Gäste die nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetriebe (mit mindestens zehn Gästebetten und auf Campingplätzen); sie verbuchten insgesamt 6,2 Millionen Übernachtungen.
Düsseldorf (IT.NRW). In den ersten sieben Monaten des Jahres 2017 besuchten knapp drei Millionen ausländische Gäste die nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetriebe (mit mindestens zehn Gästebetten und auf Campingplätzen); sie verbuchten insgesamt 6,2 Millionen Übernachtungen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich des Welttourismustages am 27.09.2017 mitteilt, nahmen damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei den ausländischen Gästen die Besucherzahl um 10,1 Prozent und die Zahl der Übernachtungen um 8,1 Prozent zu. Insgesamt stieg die Zahl der Gäste in NRW um 7,6 Prozent auf 13,3 Millionen und die der Übernachtungen um 5,6 Prozent auf 29,4 Millionen.

- Tabellarische Daten der Grafik
Gäste und Übernachtungen in NRW nach den häufigsten Herkunftsländern – Januar bis Juli 2017 – |
||
---|---|---|
Herkunftsland | Gäste– und Übernachtungszahlen in NRW | |
Gäste | Übernachtungen | |
Anzahl | ||
Niederlande | 624 000 | 1 457 000 |
Vereinigtes Königreich | 229 000 | 413 000 |
Belgien | 190 000 | 381 000 |
USA | 171 000 | 318 000 |
Frankreich | 139 000 | 237 000 |
Schweiz | 125 000 | 225 000 |
Italien | 115 000 | 239 000 |
Österreich | 107 000 | 204 000 |
Spanien | 95 000 | 175 000 |
China, VR und Hongkong | 92 000 | 197 000 |
Knapp ein Viertel (23,5 Prozent) der ausländischen Besucher in Nordrhein-Westfalen kam aus den Niederlanden: Auf diese Gruppe entfielen im Zeitraum von Januar bis Juli 2017 mehr als 1,4 Millionen Übernachtungen (+5,9 Prozent im Vergleich zu Januar bis Juli 2016). Auf den weiteren Plätzen folgten Gäste aus dem Vereinigten Königreich (412 906; −2,9 Prozent) und Belgien (380 978 ; +3,3 Prozent). (IT.NRW)
(272 / 17) Düsseldorf, den 26. September 2017