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NRW-Tourismus: Leichter Rückgang bei Gästeankünften und Übernachtungen im September 2024 zum Vorjahr

Pärchen mit Gepäck auf einem Hotelflur
Donnerstag, 21. November 2024

NRW-Tourismus: Leichter Rückgang bei Gästeankünften und Übernachtungen im September 2024 zum Vorjahr

Insgesamt beherbergten die NRW-Betriebe rund 2,3 Millionen Gäste. Dies ist ein leichter Rückgang um 1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Düsseldorf (IT.NRW). In den nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetrieben ist die Zahl der Gästeankünfte im September 2024 mit rund 2,29 Millionen um 1,8 Prozent niedriger ausgefallen als im September 2023 (damals: rund 2,33 Millionen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sank die Gesamtzahl der Übernachtungen im September 2024 mit rund 4,93 Millionen (September 2023: rund 5,08 Millionen) ebenfalls – dies entspricht einer Veränderungsrate von −2,9 Prozent.

Die Zahl der Ankünfte von Gästen aus dem Ausland lag im September 2024 mit rund einer halben Million um 3,8 Prozent höher als im September 2023 (damals 0,44 Millionen). Bei den Übernachtungszahlen von ausländischen Gästen ist mit fast einer Millionen Übernachtungen eine leichte Steigerung von 0,2 Prozent zum September 2023 (damals auch rund: 1 Million) zu verzeichnen.

Übernachtungen in Nordrhein-Westfalen

Die dargestellten Angaben zur Zahl der Übernachtungen und Gästeankünfte stammen aus der Tourismusstatistik, zu der geöffnete Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Gästebetten bzw. Stellplätze gemeldet haben. Reiseanliegen oder Ähnliches werden in der Tourismusstatistik nicht erhoben.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)

(359 / 24) Düsseldorf, den 21. November 2024

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