
NRW-Tourismus: Mehr Gäste, jedoch weniger Übernachtungen im Februar 2025
Düsseldorf (IT.NRW). In den nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetrieben ist die Zahl der Gästeankünfte im Februar 2025 mit rund 1,63 Millionen um 2,4 Prozent höher ausgefallen als im Februar 2024 (damals: rund 1,59 Millionen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sank gleichzeitig jedoch die Gesamtzahl der Übernachtungen im Februar 2025 auf rund 3,55 Millionen (Februar 2024: rund 3,58 Millionen) – dies entspricht einem Rückgang von 0,9 Prozent.
Die Zahl der Ankünfte von Gästen aus dem Ausland lag im Februar 2025 mit 0,35 Millionen um 9,3 Prozent höher als im Februar 2024 (damals 0,32 Millionen). Bei den Übernachtungszahlen von ausländischen Gästen ist mit 0,71 Millionen Übernachtungen eine Steigerung von 3,0 Prozent zum Februar 2024 (damals rund: 0,69 Millionen) zu verzeichnen.

Übernachtungen in Nordrhein-Westfalen | ||
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Monat | Veränderung zum Vorjahresmonat in Prozent | in Millionen |
Februar 2024 | +4,0 | 3,6 |
März 2024 | −0,2 | 4,2 |
April 2024 | −0,9 | 4,4 |
Mai 2024 | −3,6 | 5,0 |
Juni 2024 | +6,5 | 5,3 |
Juli 2024 | +6,1 | 5,0 |
August 2024 | −0,1 | 5,2 |
September 2024 | −3,1 | 4,9 |
Oktober 2024 | +0,3 | 4,9 |
November 2024 | +6,0 | 4,5 |
Dezember 2024 | +3,1 | 4,0 |
Januar 2025*) | −2,3 | 3,4 |
Februar 2025*) | −0,9 | 3,5 |
*) Vorläufige Ergebnisse |
Die dargestellten Angaben zur Zahl der Übernachtungen und Gästeankünfte stammen aus der Tourismusstatistik, zu der geöffnete Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Gästebetten bzw. Stellplätze gemeldet haben.
IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)
(116 / 25) Düsseldorf, den 25. April 2025
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