
NRW: Über 23 Prozent der abhängig Beschäftigten arbeiteten 2023 auch im Homeoffice
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 haben rund 1,8 Millionen der insgesamt knapp 7,9 Millionen abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende) in Nordrhein-Westfalen zumindest zeitweise von zu Hause aus gearbeitet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus 2023 weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 23,1 Prozent. Der Anteil der Beschäftigten, die das Homeoffice nutzen, hat sich somit gegenüber dem Vorjahr nicht verändert (2022: 23,1 Prozent). 2021 hatte er mit 23,8 Prozent nur wenig höher gelegen.
Die Zahl der Arbeitstage im Homeoffice ist gesunken
Während der Anteil der abhängig Beschäftigten, die ihre berufliche Tätigkeit zumindest teilweise im Homeoffice ausübten, in den letzten drei Jahren stabil geblieben ist, ist die Häufigkeit der Homeofficenutzung bei diesen Personen rückläufig.

Abhängig Beschäftigte*) in Nordrhein-Westfalen mit Erwerbsarbeit zu Hause**) ("Homeoffice") | |||
---|---|---|---|
Jahr | an jedem Arbeitstag | an mindestens der Hälfte der Arbeitstage | an weniger als der Hälfte der Arbeitstage |
in Prozent | |||
2021 | 40,4 | 31,1 | 28,6 |
2022 | 28,5 | 33,4 | 38,1 |
2023 | 21,2 | 34,0 | 44,9 |
Erstergebnisse des Mikrozensus (Unterstichprobe Mikrozensus LFS – Labour Force Survey) - Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten *) im Alter von 15 und mehr Jahren, ohne Auszubildende **) an mindestens einem Tag in den letzten vier Wochen |
Nur noch rund jede fünfte Person, die 2023 von zu Hause gearbeitet hat, hat dies an jedem Arbeitstag getan (21,2 Prozent). 2021 hatte dieser Anteil noch bei 40,4 Prozent gelegen. Der Anteil der Homeoffice-Nutzenden, die an weniger als der Hälfte ihrer Arbeitstage von zu Hause aus tätig waren, ist dagegen von 28,6 Prozent im Jahr 2021 auf 44,9 Prozent im Jahr 2023 angestiegen.
Je größer der Betrieb, desto häufiger wird im Homeoffice gearbeitet
Mit zunehmender Betriebsgröße steigt auch der Anteil der Beschäftigten, die zumindest zeitweise von zu Hause ausarbeiten. Während in kleineren Betrieben mit bis zu 49 Personen nur rund jede achte abhängig beschäftigte Person im Jahr 2023 zumindest zeitweise im Homeoffice gearbeitet hat (13,2 Prozent), war es in Betrieben mit 50 bis 249 tätigen Personen bereits knapp jede vierte (24,8 Prozent). In großen Betrieben ab 500 tätigen Personen war der Anteil der abhängig Beschäftigten mit Homeofficenutzung mit 37,7 Prozent am höchstem.

Abhängig Beschäftigte*) in Nordrhein-Westfalen 2023 mit Erwerbsarbeit zu Hause**) ("Homeoffice") nach Anzahl der tätigen Personen in der Arbeitsstätte (Betriebsgröße) | |
---|---|
Abhängig Beschäftigte - Betriebsgröße | Homeoffice an mindestens einem Tag |
in Prozent | |
Insgesamt1) | 23,1 |
bis 49 Personen | 13,2 |
50 bis 249 Personen | 24,8 |
250 bis 499 Personen | 29,1 |
500 und mehr Personen | 37,7 |
Erstergebnisse des Mikrozensus (Unterstichprobe Mikrozensus LFS – Labour Force Survey) - Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten *) im Alter von 15 und mehr Jahren, ohne Auszubildende **) an mindestens einem Tag in den letzten vier Wochen 1) einschl. ohne Angabe zur Anzahl der tätigen Personen in der Arbeitsstätte |
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Im Mikrozensus wurde bezüglich des Themas „Homeoffice” danach gefragt, ob und wie oft in den letzten vier Wochen vor der Berichtswoche von zu Hause aus gearbeitet wurde. Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse ab dem Erhebungsjahr 2020 nur eingeschränkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar. Weitere Informationen zum Mikrozensus. (IT.NRW)
(195 / 24) Düsseldorf, den 26. Juni 2024
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