NRW: Über eine halbe Million Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landesbereichs – rund 55 % davon verbeamtet
Düsseldorf (IT.NRW). Mitte des Jahres 2024 waren mehr als eine halbe Million Personen im öffentlichen Dienst des Landesbereichs in NRW beschäftigt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren davon über 282.000 verbeamtet, das entspricht einem Anteil von 55,4 %. Hier enthalten sind auch die Richterinnen und Richter des Landes. Die übrigen 44,6 % der Landesbeschäftigten waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
| Beschäftigte*) im öffentlichen Dienst des Landesbereichs**) in Nordrhein-Westfalen Anzahl bzw. Anteil am 30.06.2024 | ||
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| Art des Dienstverhältnis | insgesamt | Anteil |
| Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter | 282.345 | 55,4 % |
| Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 227.155 | 44,6 % |
| *) nicht enthalten sind ohne Bezüge beurlaubte und geringfügig Beschäftigte **) Enthalten ist das Personal des unmittelbaren, als auch des mittelbaren öffentlichen Dienstes des Landes NRW. Zum unmittelbaren Landesdienst gehören die Beschäftigten des Kernhaushalts des Landes, als auch der Sonderrechnungen des Landes (Landesbetriebe, rechtl. unselbständige Einrichtungen des Landes). Zum mittelbaren Landesdienst gehören die rechtlich selbständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht des Landes. Hierzu gehört z. B. ein großer Teil der Hochschulen | ||
Rund die Hälfte aller Beschäftigten im Bereich „Bildungswesen, Wissenschaft und Forschung“ verbeamtet
Fast 342.000 Personen und damit rund zwei Drittel aller Landesbeschäftigten waren Mitte 2024 im Bereich „Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten” tätig. Rund die Hälfte von ihnen war verbeamtet. Es gab jedoch Unterschiede je nach Einsatzbereich: Während an den Schulen mehr als drei Viertel der Beschäftigten verbeamtet waren, waren es an den Hochschulen weniger als 10 %.
| Beschäftigte*) im öffentlichen Dienst des Landesbereichs**) in Nordrhein-Westfalen Anzahl am 30.06.2024 | ||||||
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| Art des Dienstverhältnis | Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten | öffentliche Sicherheit und Ordnung | Rechtsschutz | Finanzverwaltung | übrige Bereiche | insgesamt |
| Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter | 170.945 | 48.240 | 26.535 | 24.400 | 12.225 | 282.345 |
| Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 170.840 | 9.765 | 15.595 | 5.675 | 25.275 | 227.155 |
| *) nicht enthalten sind ohne Bezüge beurlaubte und geringfügig Beschäftigte **) Enthalten ist das Personal des unmittelbaren, als auch des mittelbaren öffentlichen Dienstes des Landes NRW. Zum unmittelbaren Landesdienst gehören die Beschäftigten des Kernhaushalts des Landes, als auch der Sonderrechnungen des Landes (Landesbetriebe, rechtl. unselbständige Einrichtungen des Landes). Zum mittelbaren Landesdienst gehören die rechtlich selbständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht des Landes. Hierzu gehört z. B. ein großer Teil der Hochschulen | ||||||
Weitere rund 58.000 Personen waren im Bereich „öffentliche Sicherheit und Ordnung” im öffentlichen Dienst des Landesbereichs NRW beschäftigt, bis auf wenige Ausnahmen alle bei der Polizei. 83,2 % dieser Beschäftigten waren verbeamtet. Im Bereich „Rechtsschutz”, zu dem die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten gehören, arbeiteten rund 42.000 Personen. Hier lag der Anteil der verbeamteten Beschäftigten bei 63,0 % (inkl. Richterinnen und Richter). Die Finanzverwaltung (u. a. Finanzämter) war der Tätigkeitsbereich von rund 30.000 Beschäftigten, vier Fünftel davon waren verbeamtet.
16,7 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen verbeamtet
Niedrigere Anteile an Beamtinnen und Beamten gab es Mitte 2024 im öffentlichen Dienst der Kommunen: Von den etwa 407.000 Beschäftigten waren 16,7 % verbeamtet. Auch hier zeigten sich Unterschiede zwischen den drei größten Tätigkeitsbereichen: So war mehr als jede/-r Vierte der rund 94.000 Beschäftigten im Bereich „innere Verwaltung” Beamtin oder Beamter. Während im Bereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe”, zu dem u. a. die Tageseinrichtungen für Kinder fallen, lediglich 3,9 % aller rund 68.000 Beschäftigten verbeamtet waren, zählte der Bereich „Sicherheit und Ordnung” fast 50 % verbeamtete Personen. Hier gab es insgesamt mehr als 50.000 Beschäftigte.
Methodische Hinweise
Zum öffentlichen Dienst des Landesbereichs gehört das Personal sowohl des unmittelbaren als auch des mittelbaren öffentlichen Dienstes des Landes NRW. Zum unmittelbaren Landesdienst gehören die Beschäftigten des Kernhaushalts des Landes und der Sonderrechnungen des Landes (Landesbetriebe, rechtl. unselbständige Einrichtungen des Landes). Zum mittelbaren Landesdienst gehören die rechtlich selbständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht des Landes. Hierzu gehört z. B. ein großer Teil der Hochschulen. Zum öffentlichen Dienst des kommunalen Bereichs gehören die kommunalen Kernhaushalte, rechtl. unselbständige kommunale Einrichtungen (z. B. Eigenbetriebe), rechtl. selbständige kommunale Einrichtungen (z. B. kommunale Anstalten öffentlichen Rechts) sowie Zweckverbände. Aus Datenschutzgründen werden die Beschäftigtenzahlen im öffentlichen Dienst auf Vielfache von fünf gerundet ausgewiesen.
Über IT.NRW
Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)
Weitere Eckdaten zu Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landesbereichs finden Sie auf unserer Statistikseite.
Weitere Eckdaten zu Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen finden Sie auf unserer Statistikseite.
(265 / 25) Düsseldorf, den 12. September 2025