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NRW: Über zwei Mio. Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung zum Jahresende 2023

Zwei Hände schützen eine Gruppe aus Papierfiguren
Freitag, 6. September 2024

NRW: Über zwei Mio. Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung zum Jahresende 2023

Im Vergleich zum Jahr 2022 erhielten rund 9 000 Menschen mehr Mindestsicherungsleistungen. Etwa jeder Neunte ist betroffen.

Düsseldorf (IT.NRW). Zum Jahresende 2023 haben über zwei Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten; das waren rund 9 000 bzw. 0,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat damit Ende letzten Jahres etwa jeder Neunte (11,0 Prozent der Bevölkerung des Landes) Mindestsicherungsleistungen bezogen.

Die Mindestsicherungsquote lag in den vergangenen Jahren zwischen 10 und 12 Prozent

In den letzten 19 Jahren schwankte die Quote zwischen 10,0 und 12,0 Prozent. Im Jahr 2016 gab es einen Höchststand mit einer Mindestsicherungsquote von 12,0 Prozent bzw. 2,15 Millionen betroffenen Menschen. In 2023 lagen die Quote mit 11,0 Prozent als auch die Zahl der Personen mit Bezug von Mindestsicherungsleistungen (2 Millionen) niedriger. Gegenüber dem Vorjahr stieg Ende 2023 die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen um rund 9 000. Die Mindestsicherungsquote blieb konstant bei 11,0 Prozent.

Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in NRW

Regional unterscheiden sich die Mindestsicherungsquoten stark

Die höchsten Mindestsicherungsquoten sind im Ruhrgebiet zu finden. An der Spitze liegt Gelsenkirchen mit 22,1 Prozent, so dass dort jeder Fünfte auf diese Leistungen angewiesen ist. Danach folgen Dortmund, Gladbeck, Essen und Herne mit über 17 Prozent. Die niedrigste Mindestsicherungsquote hatte Ende 2023 mit 3,5 Prozent die Gemeinde Roetgen in der Städteregion Aachen. Weitere Ergebnisse zum Thema stehen für alle Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens in der Landesdatenbank NRW zur Verfügung.

Diese und weitere Ergebnisse finden Sie auch auf unserer Themenseite Armut

Zu den Mindestsicherungsleistungen zählen: „Grundsicherung für Arbeitsuchende” (Bürgergeld nach dem SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII) und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)

(281 / 24) Düsseldorf, den 6. September 2024

Weitere Ergebnisse aus der Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik für Städte und Gemeinden finden Sie in der Landesdatenbank NRW

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