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NRW: Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2022 um 14,4 Prozent und Verbraucherinsolvenzen um 17,9 Prozent gesunken

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Donnerstag, 9. Juni 2022

NRW: Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2022 um 14,4 Prozent und Verbraucherinsolvenzen um 17,9 Prozent gesunken

Die Höhe der Forderungsausfälle summierte sich auf 11,15 Mrd. Euro – nahezu dreimal so hoch wie im entsprechenden Vorjahresquartal.

Düsseldorf (IT.NRW). Von Januar bis März 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 6 768 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 15,0 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals: 7 965 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im ersten Quartal auf 11,15 Milliarden Euro (Januar bis März 2021: 3,91 Milliarden Euro). Das war fast dreimal so viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die rückläufige Entwicklung zeigte sich sowohl bei den Unternehmens- als auch bei den Verbraucherinsolvenzen: 912 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 14,4 Prozent weniger als im ersten Quartal 2021 (damals: 1 065 Unternehmensinsolvenzen). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 2 767 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; das waren etwas weniger als die Hälfte (−46,1 Prozent) gegenüber Januar bis März 2021 (damals: 5 136 Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Quartal 2022 auf 1,01 Milliarden Euro und waren damit um 71,0 Prozent niedriger wie ein Jahr zuvor (damals: 3,49 Milliarden Euro).

In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen identisch: So lagen die Insolvenzzahlen vom ersten Quartal 2022 im Vergleich zu den durchschnittlichen Quartalswerten der Jahre 2020 und 2021 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze), in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei Reisebüros und Reiseveranstaltern unter dem Krisenniveau dieser Jahre.

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber dem ersten Quartal 2021 (damals 5 551 Verfahren) um 17,9 Prozent auf 4 555. Ein möglicher Zusammenhang für den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem ersten Quartal 2021 könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten die Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese Anfang 2021 gestellt haben. Gegenüber dem vierten Quartal 2021 gingen die Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Verbrauchern um 6,4 Prozent (damals 4 868 Verfahren) zurück. Damit scheinen sich die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen langsam dem Vorkrisenniveau von 2019 (Quartalsdurchschnitt: 3 949) wieder anzunähern. Die voraussichtlichen Forderungen hingegen sind überdurchschnittlich angestiegen auf 9,89 Milliarden Euro (Januar bis März 2021: 0,23 Milliarden Euro). Das war fast 43-mal so viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hintergrund sind stark erhöhte Forderungssummen bei einer kleineren Zahl der Verfahren. Ferner beantragten noch 1 301 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)

(238 / 22) Düsseldorf, den 9. Juni 2022