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NRW: Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal 2022 um 6,6 Prozent gesunken – Verbraucherinsolvenzen um 22,1 Prozent gesunken

Mehrere Aktenstapel auf einem Schreibtisch
Donnerstag, 8. Dezember 2022

NRW: Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal 2022 um 6,6 Prozent gesunken – Verbraucherinsolvenzen um 22,1 Prozent gesunken

Insgesamt wurden 5 985 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Das waren 18,8 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Düsseldorf (IT.NRW). Von Juli bis September 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 5 985 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 18,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals: 7 371 Fälle). Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 fiel die Zahl der Insolvenzen um 6,1 Prozent niedriger aus (Juli bis September 2019: 6 373 Verfahren).

Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im dritten Quartal 2022 auf 1,07 Milliarden Euro (Juli bis September 2021: 1,39 Milliarden Euro) und war damit um 23,0 Prozent geringer als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

919 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 6,6 Prozent weniger als im dritten Quartal 2021 (damals: 984 Verfahren). Damit lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen auch im dritten Quartal 2022 weit unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Quartalsdurchschnitt 2019: 1 338 Verfahren). Zum Zeitpunkt der Antragstellung im dritten Quartal 2022 waren 3 267 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren 23,7 Prozent weniger als im Juli bis September 2021 (damals: 4 282 Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im dritten Quartal 2022 auf 0,71 Milliarden Euro und waren damit um 14,8 Prozent geringer als ein Jahr zuvor (Juli bis September 2021: 0,83 Milliarden Euro).

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber dem dritten Quartal 2021 (damals: 5 010 Verfahren) um 22,1 Prozent auf 3 901 Verfahren. Damit nähern sich die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen langsam wieder dem Vorkrisenniveau von 2019 (Quartalsdurchschnitt: 3 949 Verfahren) an. Ferner gab es noch 1 165 übrige Schuldner mit einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, war die Zahl der Insolvenzen in den ersten neun Monaten des Jahres 2022 mit 19 090 um 16,8 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2021: 22 935 Verfahren). Dabei war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 2 724 um 12,0 Prozent (damals: 3 095 Verfahren) und die der Verbraucherinsolvenzen mit 12 661 um 19,0 Prozent (damals: 15 638 Verfahren) niedriger als von Januar bis September 2021. (IT.NRW).

(498 / 22) Düsseldorf, den 8. Dezember 2022