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NRW: 26 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2024

Mehrere Stapel mit Unterlagen
Donnerstag, 12. September 2024

NRW: 26 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2024

Die voraussichtlichen Forderungen waren um rund 69 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dagegen nahezu auf gleichem Niveau geblieben.

Düsseldorf (IT.NRW). Von Januar bis Juni 2024 haben die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte 2 722 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 26,0 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen als ein Jahr zuvor (Januar bis Juni 2023: 2 160 Verfahren). Zum Zeitpunkt der Übermittlung der Daten waren 39 683 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren etwas weniger als von Januar bis Juni 2023 (damals: 40 933 Beschäftigte). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Unternehmensinsolvenzen summierte sich im ersten Halbjahr 2024 auf 9,6 Milliarden Euro (Januar bis Juni 2023: 5,7 Milliarden Euro) und war damit um 69,3 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Ursächlich, insbesondere für den Anstieg der voraussichtlichen Forderungen insgesamt, war eine erhöhte Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten. Es handelt sich hierbei um alle Forderungen, die von den Gläubigerinnen und Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das Statistische Landesamt bei den Amtsgerichten angemeldet wurden.

Insolvenzen im freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Wirtschaftsbereich um rund 42 Prozent gestiegen

Den größten Anstieg der beantragten Insolvenzverfahren mit 41,9 Prozent gab es von Januar bis Juni 2024 im Wirtschaftsbereich „Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen”. Darunter fallen beispielsweise Unternehmensberatungen, Architektur-, und Ingenieurbüros. Hier gab es 264 Verfahren (Vorjahreszeitraum: 186 Verfahren).

Beantragte Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen

Privatinsolvenzen um 5,3 Prozent gestiegen

Weitere 8 748 der Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Verbraucherinnen und Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer/-innen, Personen in Rente oder Erwerbslose); das waren 5,3 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2023 (damals: 8 309 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen der Verbraucherinsolvenzen beliefen sich im ersten Halbjahr 2024 auf 39 Millionen Euro und waren damit fast identisch zum Vorjahreszeitraum (40 Millionen Euro).

Insolvenzen übriger Schuldnerinnen und Schuldner um 11,1 Prozent gestiegen

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im ersten Halbjahr 2024 noch 2 687 weitere Anträge von übrigen Schuldnerinnen und Schuldnern auf Eröffnung von Insolvenzverfahren. Hier wurde im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg von 11,1 Prozent verzeichnet (2 419 Anträge). Zu den übrigen Schuldnerinnen und Schuldnern gehören ehemals selbstständig Tätige, natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., Nachlässe und Gesamtgut.

Insolvenzen insgesamt um 9,8 Prozent gestiegen

In der Summe war die Zahl der gemeldeten Insolvenzverfahren im ersten Halbjahr mit 14 157 um 9,8 Prozent höher als im Vorjahreshalbjahr (Januar bis Juni 2023: 12 888 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Halbjahr 2024 auf 10,6 Milliarden Euro und waren damit um 65,6 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum (Januar bis Juni 2023: 6,4 Milliarden Euro).

Insolvenzen insgesamt im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019 gestiegen

Damit lag die Zahl der Insolvenzverfahren insgesamt 6,7 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019 (Januar bis Juni 2019: 13 273). Die Zahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen war um 3,2 Prozent niedriger als im ersten Halbjahr 2019 (damals: 2 811). Die Zahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzen lag mit 3,2 Prozent über dem Niveau von 2019 (Januar bis Juni 2019: 8 476). (IT.NRW)

(288 / 24) Düsseldorf, den 12. September 2024

Ergebnisse zu den Insolvenzverfahren für Unternehmen, Verbraucher, ehemals selbstständig Tätige und Andere Schuldner für Städte und Gemeinden jeweils für das 1. und 2. Quartal finden Sie in der Landesdatenbank NRW

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