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NRW: Verfügbares Einkommen je Einwohner im Schnitt bei 23 093 Euro

Euroscheine und -münzen
Donnerstag, 7. Oktober 2021

NRW: Verfügbares Einkommen je Einwohner im Schnitt bei 23 093 Euro

Im Jahr 2019 verfügte jeder Einwohner in Nordrhein-Westfalen rein rechnerisch über ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 23 093 Euro.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2019 verfügte jeder Einwohner in Nordrhein-Westfalen rein rechnerisch über ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 23 093 Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 631 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Mit 53 601 Euro wies Attendorn im Kreis Olpe das höchste verfügbare Einkommen je Einwohner aller 396 Städte und Gemeinden in NRW auf. Schalksmühle im Märkischen Kreis (37 686 Euro) und Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss (34 194 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei. Am unteren Ende der Skala rangierten Gelsenkirchen (17 015 Euro) und Kranenburg im Kreis Kleve (16 990 Euro).

Insgesamt belief sich das verfügbare Einkommen im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen auf rund 414,3 Milliarden Euro. Von allen Städten und Gemeinden des Landes wiesen die Städte Köln (25,4 Milliarden Euro) und Düsseldorf (16,9 Milliarden Euro) die höchsten Einkommenssummen auf. Rein rechnerisch kamen damit auf jeden Einwohner Kölns 23 339 Euro. In der Landeshauptstadt lag das verfügbare Einkommen bei durchschnittlich 27 199 Euro.

Die höchsten Zuwächse beim verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Jahr 2018 ermittelten die Statistiker für Straelen im Kreis Kleve (+6,7 Prozent) und die Stadt Hamm (+5,0 Prozent). Die geringsten Zuwächse aller Städte und Gemeinden des Landes erzielten Schalksmühle im Märkischen Kreis (+0,8 Prozent) und Attendorn im Kreis Olpe (−0,6 Prozent).

Unter dem verfügbaren Einkommen verstehen die Statistiker die Einkommenssumme (Arbeitnehmerentgelt und Einkommen aus selbstständiger Arbeit und Vermögen), die den privaten Haushalten nach der sog. Einkommensumverteilung, also abzüglich Steuern und Sozialabgaben und zuzüglich empfangener Sozialleistungen, durchschnittlich für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung steht. Es ist als Indikator für die finanziellen Verhältnisse der Bevölkerung der Gemeinden zu verstehen und ermöglicht mittelbar Aussagen zur lokalen Kaufkraft, wobei die regionale Preisentwicklung unberücksichtigt bleibt. Alle Größen und mehr Informationen zu den Hintergründen der Berechnungen finden Sie im Internet unter www.vgrdl.de. (IT.NRW)

(395 / 21) Düsseldorf, den 7. Oktober 2021