NRW: Von Zeitarbeit bis Minijob – jede fünfte erwerbstätige Person arbeitete 2023 atypisch
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 waren in Nordrhein-Westfalen rund 1,56 Millionen der insgesamt 7,75 Millionen Kernerwerbstätigen in ihrer Haupttätigkeit atypisch beschäftigt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus 2023 weiter mitteilt, lag der Anteil damit bei 20,2 Prozent und somit etwas niedriger als im Jahr zuvor (2022: 21,5 Prozent). Zur Gruppe der atypisch Beschäftigten zählen Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Arbeitsstunden je Woche, befristet oder geringfügig Beschäftigte sowie Angestellte bei Zeitarbeitsfirmen.
Frauen sind deutlich häufiger als Männer in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis: Während 12,4 Prozent der männlichen Erwerbstätigen atypisch beschäftigt waren, lag der Anteil bei den Frauen mit 28,9 Prozent mehr als doppelt so hoch. Ein Grund dafür ist der überdurchschnittliche Anteil von Frauen in Teilzeitarbeit: 22,5 Prozent der erwerbstätigen Frauen waren in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis mit bis zu 20 Wochenstunden tätig, verglichen mit 4,2 Prozent der Männer. Zudem waren erwerbstätige Frauen häufiger geringfügig beschäftigt (8,8 Prozent) als Männer (2,8 Prozent).
Formen*) atypischer Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 nach Geschlecht und Alter | |||||
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Erwerbsform | Insgesamt | männlich | weiblich | unter 25 Jahre | 25-64-Jährige |
in % an Kernerwerbstätigen insgesamt | |||||
Atypisch Beschäftigte insgesamt | 20,2 | 12,4 | 28,9 | 33,1 | 19,6 |
und zwar | |||||
Befristet Beschäftigte | 6,9 | 6,8 | 7,0 | 22,2 | 6,2 |
Teilzeitbeschäftigte bis zu 20 Wochenstunden | 12,8 | 4,2 | 22,5 | 10,7 | 12,9 |
Geringfügig Beschäftigte | 5,6 | 2,8 | 8,8 | 9,6 | 5,4 |
Zeitarbeitnehmer/-innen | 2,5 | 3,0 | 2,0 | 6,0 | 2,4 |
–––––––––– Erstergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten *) Angaben lassen sich nicht zum Gesamtanteil der atypisch Beschäftigten aufsummieren, da sich die Gruppen überschneiden. |
Erwerbstätige unter 25 Jahren sind überdurchschnittlich oft befristet angestellt
Besonders oft sind Erwerbstätige am Anfang ihres Berufslebens atypisch beschäftigt: In der Altersgruppe der unter 25-Jährigen lag der Anteil in NRW im Jahr 2023 mit 33,1 Prozent bei fast einem Drittel. Ursächlich hierfür sind insbesondere befristete Beschäftigungsverhältnisse, in denen sich 22,2 Prozent der Erwerbstätigen unter 25 Jahren befanden. Auch war der Anteil der geringfügig Beschäftigten bei den unter 25-jährigen Erwerbstätigen mit 9,6 Prozent überdurchschnittlich hoch, ebenso der Anteil der Zeitarbeitnehmer/-innen mit 6,0 Prozent.
Menschen ohne deutschen Pass sind häufiger atypisch beschäftigt
Erwerbstätige mit deutscher Staatsangehörigkeit sind seltener atypisch beschäftigt als Ausländerinnen und Ausländer: In 2023 gingen in NRW 17,7 Prozent der Erwerbstätigen mit deutschem Pass einer atypischen Beschäftigung nach, bei den ausländischen Erwerbstätigen lag der Anteil bei 34,1 Prozent und damit annähernd doppelt so hoch. Von den ausländischen Erwerbstätigen aus Nicht-EU-Staaten waren sogar 36,8 Prozent atypisch beschäftigt.
Formen*) atypischer Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 nach Staatsangehörigkeit | |||||
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Erwerbsform | Insgesamt | Deutsche | Ausländer/-innen | EU27-Ausländer/-innen | Nicht-EU27-Ausländer/-innen |
in % an Kernerwerbstätigen insgesamt | |||||
Atypisch Beschäftigte | 20,2 | 17,7 | 34,1 | 30,4 | 36,8 |
und zwar | |||||
Befristet Beschäftigte | 6,9 | 5,3 | 16,1 | 14,0 | 17,7 |
Teilzeitbeschäftigte bis zu 20 Wochenstunden | 12,8 | 12,1 | 16,9 | 13,9 | 19,2 |
Geringfügig Beschäftigte | 5,6 | 4,6 | 11,2 | 8,1 | 13,5 |
Zeitarbeitnehmer/-innen | 2,5 | 1,4 | 8,8 | 7,9 | 9,5 |
–––––––––– Erstergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten Erstergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten *) Angaben lassen sich nicht zum Gesamtanteil der atypisch Beschäftigten aufsummieren, da sich die Gruppen überschneiden |
Atypisch beschäftigte Ausländerinnen und Ausländer übten 2023 am häufigsten eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden aus (16,9 Prozent) oder waren befristet beschäftigt (16,1 Prozent). Bei den Deutschen lagen die entsprechenden Anteile bei 12,1 bzw. 5,3 Prozent.
Anteil der ausländischen Erwerbstätigen in Zeitarbeit ist gut sechsmal höher als bei deutschen Erwerbstätigen
11,2 Prozent der ausländischen atypisch Erwerbstätigen waren geringfügig beschäftigt, bei den Deutschen waren es mit 4,6 Prozent weniger als die Hälfte. Große Unterschiede zeigen sich auch bei der Zeitarbeit: Nur 1,4 Prozent der deutschen Erwerbstätigen waren bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, bei den ausländischen Erwerbstätigen lag der Anteil mit 8,8 Prozent gut sechsmal höher.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass hier nur sogenannte Kernerwerbstätige betrachtet werden. Hierunter werden Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren verstanden, die sich nicht in schulischer oder beruflicher (Aus-)Bildung oder in einem Freiwilligendienst bzw. im freiwilligen Wehrdienst befinden. Neben den abhängig Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen und denen in atypischer Beschäftigung zählen hierzu auch Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Bei den Merkmalen atypischer Beschäftigung sind Mehrfachzählungen möglich, beispielsweise dann, wenn eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Weitere Informationen zum Mikrozensus. (IT.NRW)
(381 / 24) Düsseldorf, den 9. Dezember 2024
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