NRW: Zahl der Baugenehmigungen gegenüber 2016 rückläufig
Im Jahr 2017 wurden von den nordrhein-westfälischen Bauämtern nach vorläufigen Ergebnissen mit 52 482 Wohneinheiten 21,1 Prozent weniger Wohnungen zum Bau freigegeben als im Jahr 2016 (damals: 66 555 Wohnungen).
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2017 wurden von den nordrhein-westfälischen Bauämtern nach vorläufigen Ergebnissen mit 52 482 Wohneinheiten 21,1 Prozent weniger Wohnungen zum Bau freigegeben als im Jahr 2016 (damals: 66 555 Wohnungen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, betrifft dieser Rückgang sowohl den Neubau (−18,2 Prozent) als auch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden (−38,5 Prozent). Bei neu errichteten Wohngebäuden (−17,8 Prozent) trug insbesondere der Rückgang von Wohngebäuden mit drei und mehr Wohnungen auf 26 693 Einheiten (−15,9 Prozent) zum niedrigerem Ergebnis bei.
Bei Wohngebäuden mit einer Wohnung gab es einen Rückgang um 11,7 Prozent auf 12 838 Einheiten, bei denen mit zwei Wohnungen um 13,8 Prozent auf 3 548. Die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen reduzierte sich um 49,4 Prozent auf 2 637, bei Eigentumswohnungen um 20,2 Prozent auf 9 442 Wohnungen.
Baugenehmigungen in Nordrhein-Westfalen | ||||
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Jahr | Wohnungen insgesamt | darunter Wohnungen in neuen … | ||
Ein- | Zwei- | Mehr-*) | ||
familienhäusern | ||||
*) einschl. Wohnheime; 1) vorläufige Ergebnisse | ||||
2008 | 34 451 | 15 208 | 2 732 | 12 245 |
2009 | 35 991 | 14 792 | 2 836 | 14 008 |
2010 | 36 441 | 14 102 | 2 804 | 15 487 |
2011 | 38 822 | 16 069 | 2 952 | 15 773 |
2012 | 39 989 | 14 302 | 2 976 | 18 417 |
2013 | 49 586 | 15 247 | 3 504 | 24 661 |
2014 | 45 630 | 13 667 | 3 156 | 23 280 |
2015 | 55 805 | 15 344 | 3 662 | 30 232 |
2016 | 66 555 | 14 545 | 4 116 | 36 957 |
20171) | 52 482 | 12 838 | 3 548 | 29 330 |
5 938 Wohnungen (−38,5 Prozent) sollten durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen. Dabei handelte es sich um 5 205 Wohnungen (−40,0 Prozent) in Wohngebäuden und 733 Wohnungen (−25,6 Prozent) in Nichtwohngebäuden (gemischt genutzte Gebäude, die überwiegend nicht Wohnzwecken dienen). (IT.NRW)
(073 / 18) Düsseldorf, den 20. März 2018