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NRW: Zahl der Haushalte mit Wohngeldbezug auf neuem Höchststand

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Mittwoch, 2. Juli 2025

NRW: Zahl der Haushalte mit Wohngeldbezug auf neuem Höchststand

  • Ende 2024 haben knapp 324.000 Haushalte Wohngeld bezogen.
  • Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug in Hamm am höchsten.
  • Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 310 Euro.

Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2024 haben 323.845 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld bezogen, das waren 23.465 Haushalte bzw. 7,8 % mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde damit ein Jahr nach Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2023 der höchste Stand seit der Sozialreform 2005 (Hartz IV) erreicht.

Wohngeld beziehende Haushalte in Nordrhein-Westfalen

Die meisten Haushalte waren reine Wohngeldhaushalte

97,5 % aller Haushalte mit Bezug von Wohngeld waren sogenannte reine Wohngeldhaushalte. In diesen Haushalten waren alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt. Bei den übrigen Haushalten handelte es sich um sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2024 gab es in NRW insgesamt 315.795 reine Wohngeldhaushalte und 8.050 solcher Mischhaushalte.

Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug in Hamm am höchsten

Mit 7,4 % war der Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug an den Hauptwohnsitzhaushalten in der kreisfreien Stadt Hamm am höchsten. Am geringsten fiel der Anteil mit 2,5 % im Kreis Olpe aus. Landesweit bezogen Ende vergangenen Jahres 3,7 % der nordrhein-westfälischen Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld. Ende 2022, vor der Wohngeldreform 2023, hatte deren Anteil noch bei 2,0 % gelegen.

Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch lag bei 310 Euro

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der nordrhein-westfälischen Wohngeldhaushalte lag Ende 2024 bei 310 Euro und war damit um 9 Euro niedriger als ein Jahr zuvor. Ende 2022, vor Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes, fiel der durchschnittliche Wohngeldanspruch mit 205 Euro deutlich niedriger aus.

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. Zum Jahresende 2024 erhielten in NRW 93,8 % der reinen Wohngeldhaushalte das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Die übrigen 6,2 % bekamen einen Lastenzuschuss. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss für reine Wohngeldhaushalte fiel mit 309 Euro geringer aus als der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss mit 348 Euro. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.

Methodische Hinweise

Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann. Zum 01.01.2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz hatte sowohl eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten als auch eine Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldanspruchs unter anderem durch die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente zur Folge. Im Jahr 2024 gab es keine Änderungen bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs – eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung erfolgte zum 01.01.2025. Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

Ergebnisse zu den reinen Wohngeldhaushalten für Gemeinden als Zeitreihe finden Sie als Excel-Datei aus der Landesdatenbank NRW

Weitere Ergebnisse der Wohngeldstatistik finden Sie in der Landesdatenbank NRW

(190 / 25) Düsseldorf, den 2. Juli 2025

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