
NRW: Zahl der Haushalte mit Wohngeldbezug ist 2023 um fast 76 Prozent gestiegen
Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2023 haben 300 380 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld bezogen; das waren 129 405 Haushalte (+75,7 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor (31.12.2022: 170 975 Haushalte). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde damit nach Inkrafttreten des „Wohngeld Plus Gesetzes” zum 01.01.2023 der höchste Stand seit der Sozialreform (Hartz IV) 2005 (31.12.2005: 181 485) erreicht. Ende 2023 bezogen 3,4 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte im Land Wohngeld (2022: 2,0 Prozent). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 319 Euro und war damit um 114 Euro bzw. 55,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2022: 205 Euro).

Wohngeld beziehende Haushalte in Nordrhein-Westfalen | |
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Jahr jeweils am 31.12. | Anzahl*) |
2005 | 181 485 |
2006 | 151 005 |
2007 | 134 352 |
2008 | 147 779 |
2009 | 229 417 |
2010 | 235 327 |
2011 | 199 233 |
2012 | 172 778 |
2013 | 149 703 |
2014 | 127 446 |
2015 | 107 055 |
2016 | 148 333 |
2017 | 145 436 |
2018 | 138 469 |
2019 | 131 655 |
2020 | 161 265 |
2021 | 157 850 |
2022 | 170 975 |
2023 | 300 380 |
*) Ab dem Berichtsjahr 2020 kommt das Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung zum Einsatz. |
In 97 Prozent aller Haushalte mit Wohngeld-Bezug waren alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt
Bei 292 410 (97,3 Prozent) der NRW-Haushalte mit Bezug von Wohngeld handelte es sich um sogenannte reine Wohngeldhaushalte, bei denen alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren (2022: 164 190). Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2023 erhielten in NRW insgesamt 7 970 solcher Mischhaushalte Wohngeld (2022: 6 780).
Sowohl der durchschnittlich gezahlte Mietzuschuss als auch der Lastenzuschuss ist gestiegen
Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. Zum Jahresende 2023 erhielten in NRW 274 235 reine Wohngeldhaushalte (93,8 Prozent) das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses, 18 175 Haushalte (6,2 Prozent) bekamen einen Lastenzuschuss. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss belief sich auf 317 Euro (2022: 203 Euro) – der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf 370 Euro (2022: 260 Euro). Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.
Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann. Zum 01.01.2023 trat das „Wohngeld-Plus-Gesetz” in Kraft, das sowohl auf eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten als auch auf eine Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldanspruchs – unter anderem durch die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente – zielte.
Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner unter www.wohngeldrechner.nrw.de nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. (IT.NRW)
(200 / 24) Düsseldorf, den 01. Juli 2024
Ergebnisse zu den reinen Wohngeldhaushalten für kreisangehörige Städte und Kreise finden Sie in der Landesdatenbank NRW
Ergebnisse zu den reinen Wohngeldhaushalten für Gemeinden finden Sie in der Landesdatenbank NRW
Ergebnisse zu den wohngeldrechtlichen Teilhaushalten für kreisangehörige Städte und Kreise finden Sie in der Landesdatenbank NRW
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