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NRW: Zahl der Suizide war 2021 um über 50 Prozent niedriger als Anfang der 1980er Jahre

Steintreppe die zu einer Waldlichtung führt
Donnerstag, 12. Januar 2023

NRW: Zahl der Suizide war 2021 um über 50 Prozent niedriger als Anfang der 1980er Jahre

Im Jahr 2021 schieden in NRW 1 334 Menschen aufgrund von Selbsttötungen aus dem Leben. Die Suizidrate war bei Männern ab 85 Jahren am höchsten (55,4 Suizide je 100 000 Einwohner gleichen Alters).

Düsseldorf (IT.NRW). Die Zahl der Suizide war in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2021 weiter rückläufig: Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Selbsttötungen um 1,6 Prozent auf 1 334 verringert (2020: 1 356 Selbsttötungen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Zahl der Suizide 2021 um über 50 Prozent niedriger als Anfang der 1980er Jahre. Gegenüber dem Jahr 1980 verringerte sich die Zahl der Suizide um 54,4 Prozent. Im Vergleich zu 2011 (1 782 Suizide) waren 25,1 Prozent weniger Selbsttötungen zu verzeichnen.

Die Suizidrate – also der Anteil der Selbsttötungen an der Bevölkerung – lag in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr bei 7,4 Suizidopfern je 100 000 Einwohnern. Das ist die niedrigste Suizidrate aller Bundesländer – im Bundesdurchschnitt lag die Suizidrate bei 11,1.

Mit zunehmendem Alter nimmt die Suizidrate zu: Bei den ab 85-Jährigen lag sie in NRW bei 26,2 Personen je 100 000 Gleichaltrigen; bei den 25 bis unter 35-Jährigen lag die Quote bei 5,0. Wie in den Vorjahren begingen auch 2021 mehr Männer (948) als Frauen (386) Suizid. Die Suizidrate von Männern ab 85 Jahren erreichte mit 55,4 Personen je 100 000 Gleichaltrigen den höchsten Wert aller Altersgruppen.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen basiert. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um eine nachweisbare Untergrenze, da das Vorliegen eines Suizids bei Ausstellung der Todesbescheinigung oft unklar ist. Später bekannt gewordene Informationen zur Todesursache können nicht mehr in die Statistik einfließen. (IT.NRW)

(13 / 23) Düsseldorf, den 12. Januar 2023