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ÖPNV: Sechs Prozent mehr NRW-Fahrgäste im ersten Quartal 2024

Straßenbahn
Mittwoch, 19. Juni 2024

ÖPNV: Sechs Prozent mehr NRW-Fahrgäste im ersten Quartal 2024

Rund 521 Millionen Fahrgäste beförderten die NRW-Verkehrsunternehmen von Januar bis März 2024 im Personennahverkehr.

Düsseldorf (IT.NRW). Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im ersten Quartal 2024 rund 521 Millionen Fahrgäste im Personennahverkehr befördert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das zwar 6,0 Prozent mehr als im ersten Quartal 2023, aber 7,9 Prozent weniger als im ersten Quartal 2019. Die Beförderungsleistung der Unternehmen lag im ersten Quartal 2024 mit rund 4,3 Milliarden Personenkilometern um 9,8 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis und um 13,4 Prozent über dem des ersten Quartals 2019.

Die Fahrgastzahlen im Eisenbahnverkehr waren im ersten Quartal 2024 mit rund 35,6 Millionen Beförderten rund 9,7 Prozent höher als im gleichen Zeitraum 2023 und um 61,8 Prozent höher als von Januar bis März 2019. Die Beförderungsleistung der Eisenbahnen lag mit fast 1,2 Milliarden Personenkilometern über den Ergebnissen der entsprechenden Vorjahresquartale (2023: 984,6 Millionen; 2022: 769,8 Millionen; 2021: 550,5 Millionen; 2020: 517,6 Millionen; 2019: 559,9 Millionen). Im Nahverkehr mit Straßenbahnen wurden im ersten Quartal 2024 rund 162,2 Millionen Personen (+6,5 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2023) und im Nahverkehr mit Omnibussen rund 341,2 Millionen Fahrgäste (+5,6 Prozent) befördert.

Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen

In den vierteljährlichen Erhebungen zum Personennahverkehr werden nur Daten von Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und mit einer Beförderungsleistung von mindestens 250 000 Fahrgästen pro Jahr erfasst (einschließlich private Busunternehmen, die im Rahmen des Linienverkehrs Personen befördern). Außerdem ist zu beachten, dass ein Teil der gemeldeten Fahrgäste auf Strecken außerhalb von Nordrhein-Westfalen gefahren sind.

Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt eines Fahrgastes mit einem (entgeltlichen/unentgeltlichen) Fahrausweis für das Netz eines Verkehrsunternehmens. Steigt der Fahrgast während der Fahrt auf ein anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens um, wird er erneut gezählt. Durch Einbeziehung der Umsteiger ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(187 / 24) Düsseldorf, den 19. Juni 2024

Weitere Landesergebnisse zum Thema finden Sie in der Landesdatenbank NRW

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