
Pendlerstatistik NRW: Mehr als jede(r) zweite Erwerbstätige pendelte 2020 in eine andere Gemeinde
Düsseldorf (IT.NRW). 4,7 Millionen der 9,0 Millionen Erwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen pendelten im Jahr 2020 über die Grenzen ihres Wohnortes hinweg zur Arbeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, pendelten allein nach Köln (335 900), Düsseldorf (315 224) und Essen (158 981) zusammen mehr als 810 100 Erwerbstätige. Die Pendlermobilität konzentrierte sich auf die nordrhein-westfälischen Hauptverkehrsachsen: Die Nord-Süd-Achse von Bonn bis Duisburg und die West-Ost-Achse von Mönchengladbach über das Ruhrgebiet bis nach Dortmund und Bielefeld. Stark gependelt wurde auch nach Münster (104 853) und nach Aachen (85 440, davon 3 629 aus Belgien und 1 769 aus den Niederlanden).
4,32 Millionen Personen pendelten innerhalb ihrer Gemeinde in NRW. 92 von den 396 Städten und Gemeinden des Landes wiesen einen Einpendlerüberschuss auf. Holzwickede (83,6 Prozent) und Tecklenburg (79,1 Prozent) hatten die höchsten, Schmallenberg (31,5 Prozent) und Marsberg (32,5 Prozent) die niedrigsten Einpendlerquoten. Die höchsten Auspendlerquoten verzeichneten mit 85,0 Prozent Rheurdt und mit 84,9 Prozent Vettweiß; die niedrigsten Auspendlerquoten gab es in Münster (26,4 Prozent) und Aachen (28,9 Prozent).

Die Angaben stammen aus der „Pendlerrechnung 2020”, deren Ergebnisse der Landesbetrieb IT.NRW in der Landesdatenbank NRW bereitgestellt hat. Hier können die Pendlerverflechtungen zwischen einzelnen Städten und Gemeinden abgerufen werden. Für jede Gemeinde sind dort auch weitere Daten abrufbar. Grafisch werden Daten für die Pendlerrechnungen der Jahre 2013 bis 2020 kompakt und übersichtlich in der Online-Anwendung „Pendleratlas NRW” (www.pendleratlas.nrw.de) zur Verfügung gestellt.
Die Statistiker weisen daraufhin, dass die Ergebnisse aufgrund methodischer Unterschiede sowie der pandemiebedingten Belastbarkeit einiger Quellen nur teilweise vergleichbar mit den Ergebnissen der Pendlerrechnung NRW vorheriger Jahre sind. (IT.NRW)
(480 / 21) Düsseldorf, den 9. Dezember 2021
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