Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Vorabinformation externer Nutzerinnen/Nutzer über Inhalte von Pressemitteilungen

Nach dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken sind alle Nutzer statistischer Daten gleich zu behandeln. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, einen gleichzeitigen Zugang zu diesen Informationen zu ermöglichen. Es gibt aber begründete Ausnahmen, die – sofern sie transparent gemacht werden – nach internationaler Praxis akzeptiert sind. Hierunter fallen Vorabinformationen an Ministerien, die aufgrund der Veröffentlichungen der Statistikämter mit Medienanfragen rechnen müssen. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen folgt in seiner Funktion als statistisches Landesamt dem Grundsatz des europäischen Verhaltenskodex und macht die Nutzer, denen Daten vorab zur Verfügung gestellt werden, öffentlich bekannt.

Nachfolgend genannte Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Pressemitteilungen von IT.NRW zu Themen, die in die fachliche Zuständigkeit des jeweiligen Ressorts fallen, i. d. R. jeweils um 14 Uhr, am Tag vor der Veröffentlichung mit Angabe einer Sperrfrist zugesandt:

  • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
  • Ministerium der Finanzen
  • Ministerium des Innern
  • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
  • Ministerium für Schule und Bildung
  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
  • Ministerium der Justiz
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
  • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Ministerium für Kultur und Wissenschaft
  • Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei
  • Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Bei den Pressemitteilungen zur Wirtschaftsentwicklung (Bruttoinlandsprodukt) im März und September wird das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie aufgrund der teilweise sehr umfangreichen bei der Interpretation zu beachtenden wirtschaftlichen Zusammenhänge zwei Tage vor dem Veröffentlichungsdatum informiert.

Pressemitteilungen zum Zensus 2022 werden den 52 nordrhein-westfälischen Erhebungsstellen, die für die Durchführung des Zensus vor Ort zuständig sind und in den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet sind, jeweils i. d. R. um 14 Uhr am Tag vor der Veröffentlichung mit Angabe einer Sperrfrist zugesandt.