Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Vorabinformation

Vorabinformation externer Nutzerinnen/Nutzer über Inhalte von Pressemitteilungen

Nach dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken sind alle Nutzenden statistischer Daten gleich zu behandeln. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, einen gleichzeitigen und gleichberechtigten Zugang zu diesen Informationen zu ermöglichen. Es gibt aber begründete Ausnahmen, die – sofern sie transparent gemacht werden – nach internationaler Praxis akzeptiert sind. Hierunter fallen Vorabinformationen an Ministerien, die aufgrund der Veröffentlichungen der Statistikämter mit Medienanfragen rechnen müssen. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen folgt in seiner Funktion als Statistisches Landesamt dem Grundsatz des europäischen Verhaltenskodex und macht die Nutzenden, denen Daten vorab zur Verfügung gestellt werden, öffentlich bekannt.

Vorabinformation an Ministerien in NRW

Nachfolgend genannte Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten den Inhalt der Pressemitteilungen von IT.NRW und damit verbundene Datentabellen zu Themen, die in die fachliche Zuständigkeit des jeweiligen Ressorts fallen, i. d. R. jeweils um 14 Uhr, am Tag vor der Veröffentlichung mit Angabe einer Sperrfrist zugesandt:

  • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
  • Ministerium der Finanzen
  • Ministerium des Innern
  • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
  • Ministerium für Schule und Bildung
  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung*
  • Ministerium der Justiz
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
  • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Ministerium für Kultur und Wissenschaft
  • Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei
  • Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen*

*) Erhalten alle Pressemitteilungen vorab.

 

Sonderregelungen:

Wirtschaftsdaten

Bei den Pressemitteilungen zur Wirtschaftsentwicklung (Bruttoinlandsprodukt) im März und September wird das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie aufgrund der teilweise sehr umfangreichen bei der Interpretation zu beachtenden wirtschaftlichen Zusammenhänge zwei Tage vor dem Veröffentlichungsdatum informiert. Ebenso erhält es Daten zur Produktion i. d. R. einen Werktag vor der Veröffentlichung.

Zensus 2022

Pressemitteilungen zum Zensus 2022 werden den 52 nordrhein-westfälischen Erhebungsstellen, die für die Durchführung des Zensus vor Ort zuständig sind und in den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet sind, jeweils i. d. R. um 14 Uhr am Tag vor der Veröffentlichung mit Angabe einer Sperrfrist zugesandt. Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten einen Tag vor dem Zensus-Veröffentlichungstermin Eckdaten für ihre eigene Gemeinde.

Andere Dateneigner, Auftragsarbeiten, Lieferprozesse

Ist IT.NRW als Statistisches Landesamt nicht Dateneigner sondern bearbeitet und veröffentlicht Statistiken im Auftrag, so erhalten Dateneigner oder Auftraggeber vorab Zugang zu den Ergebnissen. Dies betrifft Statistiken der Rechtspflege (Dateneigner: Ministerium der Justiz) und der Abfallentsorgung (Dateneigner: LANUV). Auftragsarbeiten werden als solche gekennzeichnet.

Datenliefernde Stellen haben prozessbedingt vorab Zugang zu Ergebnissen, ebenso Stellen und Ämter, gegenüber denen eine Lieferverpflichtung seitens IT.NRW besteht (z. B. das Statistische Bundesamt).