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Pro-Kopf-Verschuldung der NRW-Kommunen im Jahr 2021 nahezu unverändert bei 3 359 Euro

Euroscheine und -münzen
Donnerstag, 7. Juli 2022

Pro-Kopf-Verschuldung der NRW-Kommunen im Jahr 2021 nahezu unverändert bei 3 359 Euro

Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens beliefen sich Ende 2021 auf rund 60,1 Milliarden Euro, das waren 0,04 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Düsseldorf (IT.NRW). Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens beliefen sich Ende 2021 auf rund 60,1 Milliarden Euro, das waren 26 Millionen Euro (+0,04 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ergab sich damit rein rechnerisch für jede Einwohnerin und jeden Einwohner des Landes eine Verschuldung von 3 359 Euro (2020: 3 353 Euro). Im Vergleich zum 31.12.2011 stiegen die Schulden um 3,4 Milliarden Euro (+6,0 Prozent). Im Jahr 2001 hatte der Schuldenstand der NRW-Kommunen lediglich 36,1 Milliarden Euro betragen. Bei dieser Betrachtung werden neben den Schulden der Kernhaushalte auch die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts berücksichtigt.

Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hatten Ende 2021 Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis (11 577,31 Euro) und Velbert im Kreis Mettmann (6 525,47 Euro). In Salzkotten (Kreis Paderborn; 6,62 Euro) fiel die Schuldenlast am geringsten aus – die Stadt Velen (Kreis Borken) war als einzige Kommune in NRW schuldenfrei. Von den kreisfreien Städten im Land wiesen Ende 2021 Mülheim an der Ruhr (10 006,25 Euro) und Oberhausen (9 555,67 Euro) die höchsten Pro-Kopf-Verschuldungen auf; die niedrigsten Werte hatten hier Düsseldorf (1 870,15 Euro) und Hamm (2 035,00 Euro).

Schulden*) der Gemeinden/Gemeindeverbände in NRW am 31.12
Merkmal
a = in Millionen Euro
b = in Euro je Einwohner
Schulden am 31. Dezember
2020 2021
Schuldenstand Veränderung gegenüber
2020
Schulden insgesamt a 60 120 588 60 147 070 +0 %
b 3 353 3 359 +0,2 %
  davon Kernhaushalte a 47 244 552 46 966 039 −0,6 %
b 2 635 2 623 −0,4 %
    davon
      Kassenkredite a 20 834 325 20 188 355 −3,1 %
b 1 162 1 127 −3,0 %
      Kredite a 24 175 227 24 542 684 +1,5 %
b 1 348 1 371 +1,7 %
      Wertpapierschulden a 2 235 000 2 235 000
b 125 125 +0,1 %
    aus den kommunalen Kern-
      haushalten ausgegliederte Einheiten1)
a 12 876 036 13 181 031 +2,4 %
b 718 736 +2,5 %
Stand: 28.06.2022
*) abzüglich der in ausgegliederten Einheiten aufgenommenen Schulden beim Träger; 1) Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie Anstalten öffentlichen Rechts

Allein die Schulden der kommunalen Kernhaushalte beliefen sich Ende vergangenen Jahres auf fast 47 Milliarden Euro. Sie setzten sich aus Kassenkrediten zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe (20,2 Milliarden Euro), mittel- und langfristigen Krediten (Investitionskrediten; 24,5 Milliarden Euro) sowie Wertpapierschulden (2,2 Milliarden Euro) zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr verringerten sich die Kassenkredite um 3,1 Prozent. Die Kredite stiegen um 1,5 Prozent und die Wertpapierschulden blieben unverändert. Sie werden sowohl für investive Zwecke als auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt.

In den letzten 20 Jahren stiegen die Schulden der Kernhaushalte um 64,8 Prozent an (2001: 28,5 Milliarden Euro). Die Kassenkredite erhöhten sich dabei um mehr als das Vierfache (+476,6 Prozent; 2001: rund 3,5 Milliarden Euro), während die mittel- und langfristigen Investitionskredite um 1,8 Prozent zurückgingen (2001: 25 Milliarden Euro). (IT.NRW)

(290 / 22) Düsseldorf, den 7. Juli 2022