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Rechtsgrundlagen
Die amtlichen Statistiken basieren auf gesetzlichen Grundlagen.
- Landesstatistikgesetz NRW (LStatG NRW)
- Bundesstatistikgesetz (BStatG)
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken (EG) Nr. 223/2009
- Verordnung (EU) Nr. 759/2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009
Weitere gesetzliche Vorschriften für die Einzelstatistiken finden Sie hier:
Bundesrecht: Sammlung statistischer Rechtsgrundlagen (Statistisches Bundesamt)
Landesrecht: recht.nrw.de (Ministerium des Innern NRW)
Den genauen Gesetzestitel zu jeder Statistik können Sie auch unserem Statistischen Aufgabenprogramm entnehmen.
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