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Rentnerhaushalte gaben 2018 monatlich 2 202 Euro aus – für die aktuell laufende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe werden 4 800 Rentnerhaushalte gesucht

Älteres Paar beim Spaziergang
Dienstag, 14. März 2023

Rentnerhaushalte gaben 2018 monatlich 2 202 Euro aus – für die aktuell laufende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe werden 4 800 Rentnerhaushalte gesucht

Haushalte für die EVS 2023 gesucht: Drei Monate Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und 100 bis 125 Euro Prämie erhalten.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 haben Haushalte von Rentnern in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 2 202 Euro monatlich für den privaten Konsum ausgegeben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Weltverbrauchertags (15. März 2023) mitteilt, hatten die Ausgaben für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung mit 877 Euro bzw. 39,8 Prozent den größten Anteil an den Gesamtausgaben. Die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren lagen mit 310 Euro (14,1 Prozent) auf dem zweiten Platz. Für Freizeit, Unterhaltung und Kultur hatten Rentnerhaushalte 238 Euro (10,8 Prozent) monatlich ausgegeben.

Konsumausgaben von Rentnerhaushalten in Nordrhein-Westfalen 2018

Wie sich die Ausgaben der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen in der Zwischenzeit verändert haben, ermittelt das Statistische Landesamt zurzeit in der größten freiwilligen Haushaltserhebung der amtlichen Statistik: In der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 (EVS) dokumentieren teilnehmende Haushalte drei Monate lang alle Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbuch oder in der EVS-App. Aktuell sucht das Statistische Landesamt noch 4 800 Rentnerhaushalte aus NRW. Die teilnehmenden Haushalte verschaffen sich nicht nur einen Überblick für ihren Konsum, sondern erhalten als Dankeschön für die Teilnahme eine Geldprämie zwischen 100 Euro und 125 Euro.

Die EVS liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden basierend auf den EVS-Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV”) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das Bürgergeld. Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein: Die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche am Gesamtkonsum bilden die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs”.

Weitere Informationen zur EVS und das Online-Anmeldeformular sind im Internet zu finden. Dort können sich auch alle anderen interessierten Haushalte (Selbstständige, Arbeitslose, Hausmänner/Hausfrauen etc.) anmelden.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(75 / 23) Düsseldorf, den 14. März 2023