Zur Zeit werden keine Erhebungsbeauftragte für den Mikrozensus gesucht.
Information und Technik Nordrhein-Westfalen ist als Statistisches Landesamt für die Durchführung des gesetzlich angeordneten Mikrozensus zuständig.
Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik mit Auskunftspflicht. Jährlich werden grundlegende Daten über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt auf gesetzlicher Grundlage erhoben. Dazu wird ein Prozent aller Haushalte durch Erhebungsbeauftragte befragt. Die Erhebung wird über das ganze Jahr hinweg durchgeführt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Befragung nach festen Berichtswochen. Zudem wird der Mikrozensus 2020 durch neue Frageprogramme und die Online-Meldemöglichkeit erweitert.
Eine Person darf nicht als Erhebungsbeauftragte/Erhebungsbeauftragter eingesetzt werden, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen Anlass zur Besorgnis besteht, dass Erkenntnisse aus der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/Erhebungsbeauftragter zu Lasten der Befragten genutzt werden (vgl. Bundesstatistikgesetz § 14 (1). Beispiele hierfür sind Beschäftigte der Polizei, der Finanzverwaltung sowie Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamte.
Erhebungsbeauftragte suchen im Vorfeld sog. Auswahlbezirke (AWB) auf, das sind Straßenabschnitte mit einem oder mehreren Gebäuden. Dort sind i.d.R. 8 – 10 Haushalte zu befragen.
Ihre Aufgabe besteht darin, diese AWB aufzusuchen und vor Ort festzustellen, wer dort wohnt. Sie informieren diese Haushalte über die anstehende Befragung und hinterlassen einen Terminvorschlag für ein Interview.
Zum vereinbarten Termin führen Sie dann ein computergestütztes persönliches Interview im Haushalt durch. Die Angaben der Person(en) geben Sie direkt in einen von uns zur Verfügung gestellten Laptop ein. Die Erhebung erfolgt über das ganze Jahr hinweg, d. h. Erhebungsbeauftragte werden von uns ganzjährig eingesetzt.
Sie werden i.d.R. ganzjährig eingesetzt und erhalten monatlich durchschnittlich zwei Auswahlbezirke zur Bearbeitung. Dafür müssen Sie ca. 10 Stunden/Woche einplanen.
Selbstverständlich erhalten Sie für jedes geführte Haushaltsinterview eine angemessene Aufwandsentschädigung inklusive der Erstattung Ihrer Auslagen.
Die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/Erhebungsbeauftragter für den Mikrozensus ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Erhebungsbeauftragte erhalten mindestens 19 € pro interviewtem Haushalt, zusätzlich erstatten wir Ihnen Porto- und Fahrtkosten. Bei angenommenen zwei Auswahlbezirken im Monat mit acht Haushalten pro Auswahlbezirk erhalten Sie durchschnittlich 220 € (zzgl. Fahrtkosten und Porto).
Diese Aufwandsentschädigungen sind steuerpflichtig gem. § 22 Nr. 3 EStG. Gem. § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG können die Entschädigungsleistungen steuerfrei sein. IT.NRW ist verpflichtet, die Finanzämter über die Tätigkeit von Erhebungsbeauftragten sowie die gezahlten Entschädigungsleistungen zu informieren.
Für die Besteuerung sind die Erhebungsbeauftragten selbst verantwortlich.
Bevor Sie Ihre Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/Erhebungsbeauftragter für IT.NRW aufnehmen, bereiten wir Sie gründlich auf Ihre neue Aufgabe vor. In einer dreitägigen Schulung erhalten Sie alle nötigen Informationen rund um den Mikrozensus – angefangen vom Frageprogramm bis hin zur Bedienung der Laptops.
Sie sollten:
- bereit sein, in einem Umkreis von 25 km ausgehend von Ihrem Wohnort interviewen zu gehen
- Freude an Gesprächskontakten mit fremden Menschen haben,
- gewissenhaft und verschwiegen sein: der Datenschutz hat höchste Priorität,
- über eine gute Allgemeinbildung verfügen und Interesse an statistischen Befragungen mitbringen,
- älter als 20 Jahre sein,
- Erfahrung mit PC und Laptop sowie Kenntnisse der Office-Programme haben,
- etwa acht Stunden in der Woche Zeit für diese Tätigkeit aufwenden können.
Außerdem müssen Sie motorisiert sein, da die Befragungsbezirke in unterschiedlichen Gemeinden liegen können.
Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn Sie diese Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausüben würden.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über die Zusendung des Lebenslaufs und ausgefüllten Bewerbungsbogens an:
mikrozensus-eb-interesse [at] it.nrw.de (mikrozensus-eb-interesse[at]it[dot]nrw[dot]de)
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