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Tabellen aus dem Bereich
Ausstattung mit Gebrauchsgütern
Statistik und IT-Dienstleistungen
Titel | HTML | |
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EVS – Ausstattungsgrad privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern | HTML | |
LWR – Ausstattungsgrad privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern | HTML |
Der Ausstattungsbestand misst, wie viele Exemplare eines Gebrauchsgutes pro 100 Haushalte vorhanden sind. Da viele Güter in Haushalten auch mehrfach vorkommen, ist der Ausstattungsbestand meist größer als der Ausstattungsgrad. So kommen z. B. auf 100 Haushalte insgesamt 165 Fernseher.
Der Ausstattungsgrad ist das statistische Maß dafür, wie viele Haushalte ein Gebrauchsgut besitzen. Zum Beispiel besitzen mit 96,7 Prozent fast alle Haushalte einen Fernseher.
Eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet, bildet ebenso einen Haushalt wie eine Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl hinsichtlich der Einnahmen als auch des Konsums zusammengehören. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal sowie Untermieter und Untermieterinnen zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen beziehungsweise verpflegt werden, auch nicht Personen, die sich nur zu Besuch im Haushalt befinden.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird in fünfjährigem Abstand auf repräsentativer Grundlage in privaten Haushalten durchgeführt, zuletzt 2018. Haushalte aller Größen, sozialen Schichten und Einkommensgruppen führten drei Monate freiwillig Buch über ihre Einnahmen und Ausgaben. Nicht befragt wurden Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sowie Bezieher besonders hoher Einkommen (mehr als 18 000 EUR monatliches Nettoeinkommen).
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Erhebung aus dem Bereich der Privathaushalte. Es handelt sich um eine Befragung mit freiwilliger Teilnahme von ca. 16 000 privaten Haushalten (Zielstichprobengröße) aus Nordrhein-Westfalen (bundesweite geplante Stichprobengröße ca. 80 000 Haushalte), die über ein gesamtes Kalenderjahr hinweg stattfindet. Zweck der EVS ist es, möglichst umfangreiche Informationen über die Einnahmen, Ausgaben sowie über das Vermögen und die Ausstattung der Haushalte zu erhalten. Dadurch entsteht die Möglichkeit, deren wirtschaftliche Situation möglichst realistisch wiederzugeben. Die Ergebnisse der EVS sind für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, ebenso für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle und unverzichtbare Informationsquelle. So ist die EVS beispielsweise Grundlage für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze und Basis für den Verbraucherpreisindex.<
Die EVS umfasst die folgenden Erhebungsteile:
Die maschinell erstellten Ergebnisse sind bei der Hochrechnung ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben.
Die Angaben der Befragten werden von den Statistischen Ämtern der Länder anonymisiert, d. h. es wird unmöglich gemacht, einzelne Befragte zu identifizieren und ihnen ihre Angaben zuzuordnen - eine wichtige Voraussetzung für den Datenschutz. Die anonymisierten Informationen werden anschließend zu Ergebnissen verdichtet, aus denen keine Rückschlüsse auf Haushalte gezogen werden können. Alle, die ihre Angaben den amtlichen Statistikern anvertrauen, können sicher sein, dass ihre Angaben nur zu statistischen Zwecken verwendet werden. Außenstehende, wie Wissenschaftler oder Verwaltungsbehörden, erhalten nur anonymisierte Daten.
Daten, die auf Angaben von weniger als 25 Haushalten basieren, werden nicht veröffentlicht. Der relative Standardfehler wird dann auf über 20 % geschätzt. Diese Angaben werden als ”/” ausgewiesen. Sind 25 bis unter 100 Haushalte bei der Berechnung der entsprechenden Durchschnittswerte beteiligt, werden die Werte in Klammern gesetzt. Hier kann von einem Stichprobenfehler zwischen 10 % und 20 % ausgegangen werden. Bei Werten ohne zusätzliches Symbol kann der relative Standardfehler bis zu 10 % betragen.
Insgesamt werden für die EVS 2018 auswertbare Informationen von ca. 10 000 Haushalten aus Nordrhein-Westfalen (ca. 53 000 Haushalte bundesweit) erwartet. Diese Haushalte werden nach den Merkmalen (Haushaltstyp, Haushaltseinkommen und soziale Stellung der Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt) geschichtet und gemäß des Anteils dieser Gruppen am Mikrozensus hochgerechnet (Hochrechnung nach dem Prinzip des minimalen Informationsverlustes von Merz1)). Geringfügige Differenzen bei der Zahl der hochgerechneten Haushalte erklären sich dadurch, dass die Erhebungsteile ”Allgemeine Angaben” und ”Geld- und Sachvermögen” am Mikrozensus des Vorjahres der EVS hochgerechnet werden, während für die beiden anderen Erhebungsteile ”Haushaltsbuch” und ”Feinaufzeichnungsheft” der Mikrozensus des Jahres der EVS den Hochrechnungsrahmen bildet.
Diese Ergebnisse stehen stellvertretend für die ca. 8,6 Millionen Haushalte der Grundgesamtheit in Nordrhein-Westfalen
Zweck der LWR ist es, Informationen über die Einnahmen, Ausgaben und die Ausstattung der Haushalte in den Jahren zwischen den Einkommens- und Verbrauchsstichproben zu erhalten und so deren wirtschaftliche Situation realistisch wiederzugeben. Die Ergebnisse sind für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und ebenso für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle und unverzichtbare Informationsquelle. Die Konsumausgaben sind für den Warenkorb, der Basis für den Verbraucherpreisindex ist, relevant: Dieser Warenkorb wird aus den entsprechenden EVS-Daten generiert und dann mithilfe der LWR-Daten aktualisiert.
Die LWR setzt sich aus zwei Erhebungsteilen zusammen:
– Den „Allgemeinen Angaben“, bei denen neben den soziodemografischen und sozioökonomischen Grunddaten der Haushalte und Einzelpersonen die Wohnsituation sowie die Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern erfasst werden. Stichtag für die Erhebung ist der 1. Januar des jeweiligen Erhebungsjahres.
– Dem „Haushaltsbuch“, indem alle Haushalte für drei Monate vollständig die Einnahmen und Ausgaben jedes Haushaltsmitglieds protokollieren. Die Ausgaben des Haushalts werden nach Ausgabenarten (Wohnen, Gesundheit, Bekleidung usw.) zusammengefasst und als Monatswerte eingetragen. Eine gleichmäßige Verteilung der teilnehmenden Haushalte auf die vier Quartale des Erhebungsjahres wird gewährleistet. Dieses Haushaltsbuch kann auch online geführt werden.
Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.
Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.