Aufgaben der amtlichen Statistik
Die amtliche Statistik hat den gesetzlichen Auftrag zur Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten. Als Statistisches Landesamt für Nordrhein-Westfalen nimmt der Geschäftsbereich Statistik des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) diese Aufgabe wahr.
Rechtsgrundlagen
Die amtlichen Statistiken basieren auf gesetzlichen Grundlagen.
Statistisches Aufgabenprogramm
Berücksichtigt sind neben den durch EU-, Bundes- oder Landesrecht angeordneten Statistiken auch Geschäftsstatistiken sowie Sondererhebungen und -aufbereitungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
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