Aufgaben der amtlichen Statistik
Die amtliche Statistik hat den gesetzlichen Auftrag zur Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten. Als Statistisches Landesamt für Nordrhein-Westfalen nimmt der Geschäftsbereich Statistik des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) diese Aufgabe wahr.
Als Statistisches Landesamt im bevölkerungsstärksten deutschen Bundesland erheben und veröffentlichen wir umfassende Daten über soziale und wirtschaftliche Gegebenheiten. Dabei sind wir den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität, wissenschaftlichen Unabhängigkeit und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet.
- Wir führen amtliche Statistiken auf der Grundlage von EU-, Bundes- und Landesrecht durch.
- Wir erstellen Gesamtrechnungen, Prognosen, Modellrechnungen und Analysen.
- Wir unterstützen und beraten den Landtag und die Landesverwaltung bei statistischen und mathematischen Fragestellungen.
- Wir wirken bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Volksabstimmungen mit.
Rechtsgrundlagen
Die amtlichen Statistiken basieren auf gesetzlichen Grundlagen.
Statistisches Aufgabenprogramm
Berücksichtigt sind neben den durch EU-, Bundes- oder Landesrecht angeordneten Statistiken auch Geschäftsstatistiken sowie Sondererhebungen und -aufbereitungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
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