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Rechenhilfe Verbraucherpreisindex

Verbraucherpreisindex Rechenhilfe

Rechenhilfe Verbraucherpreisindex

Prüfen Sie Wertsicherungsklauseln in Verträgen auf Basis des Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen.

Mit der Rechenhilfe prüfen Sie Wertsicherungsklauseln in Verträgen auf Basis des Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen.

Eine über die hier angebotene rechnerische Hilfestellung hinausgehende juristische Beratung durch IT.NRW erfolgt nicht. Bei juristischen Fragen, insbesondere bei Auslegungsfragen im Einzelfall, wird auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare oder die Rechtsberatungsstellen der Verbraucherzentralen verwiesen.

Berechnung der Veränderungsrate

Datengrundlage: Basisjahr 2020 = 100

Der Verbraucherpreisindex (VPI) wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2023 am 22. Februar 2023 erfolgte die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020.

Was bedeutet das für die Vertragsparteien einer Wertsicherungsklausel?

  • Für die Vertragsparteien von Wertsicherungsklauseln gilt: Die Veröffentlichung von Verbraucherpreisindizes auf der neuen Basis 2020 hat keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Anpassungen.
  • Da Verbraucherpreisindizes auch für Jahre vor 2020 bereitgestellt werden, werden Zahlungsanpassungen auch nach der Revision ermittelbar bleiben, selbst wenn der Vertragsbeginn oder die letzte Anpassung schon länger zurückliegt.

 

Berechnung der Veränderungsrate

Umgang mit Punkteregelungen in alten Wertsicherungsklauseln

Seit sehr vielen Jahren empfiehlt IT.NRW, bei neuen Verträgen nur noch Prozentvereinbarungen zu treffen bzw. Verträge, die eine Punkteregelung beinhalten, entsprechend umzustellen.

Tipps zum Abschluss von Verträgen mit Wertsicherungsklauseln

  • Es wird empfohlen neue Wertsicherungsklauseln auf Basis des Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen oder des Verbraucherpreisindex für Deutschland abzuschließen bzw. bestehende Verträge mit langer Restlaufzeit entsprechend umzustellen.
  • Um Schwierigkeiten bei der Umstellung auf ein neues Basisjahr zu vermeiden, empfiehlt es sich auf eine Veränderung in Prozent – statt in Punkten – abzustellen. Bei der Berechnung prozentualer Veränderungen spielt das Preisbasisjahr keine Rolle.
  • Verbraucherpreisindizes werden für Kalendermonate und Jahre berechnet, nicht aber für Stichtage. Eine Formulierung wie „der zum 01.01.2000 gültige Index“ führt häufig zu auslegungsbedürftigen Rechtsstreitigkeiten und sollte daher unbedingt vermieden werden.