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Haushaltsmodellrechnung für NRW

Haushaltsmodellrechnung Teaserbild

Haushaltsmodellrechnung für NRW

Entwicklung der Privathaushalte im Land sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten bis 2050/2070

8,9 Millionen Privathaushalte gab es 2021 in Nordrhein-Westfalen. Im Durchschnitt lebten darin gut zwei Personen. Wie sich die Zahl der Privathaushalte sowie deren Struktur zukünftig entwickeln könnte, zeigt die aktuelle Haushaltsmodellrechnung für Nordrhein-Westfalen. Die Ergebnisse reichen auf Landesebene bis 2070 und für die Kreise und kreisfreien Städte bis 2050.

Als Grundlage für die Modellrechnung wurden die Ergebnisse des Mikrozensus sowie der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung herangezogen, die die derzeitigen Haushaltsstrukturen bzw. die zukünftig zu erwartende demografische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen abbilden (methodische Erläuterungen finden Sie im Abschnitt „Datengrundlage und Methode“). Die Ergebnisse stellen eine Ausgangsbasis für weitere Vorausschätzungen dar, wie beispielsweise für den künftigen Bedarf nach Wohnungen oder Pflegedienstleistungen.

 

Ergebnisse für das Land NRW

Die Zahl der Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen wird laut Haushaltsmodellrechnung bis zum Jahr 2070 um 1,4 Prozent sinken. Über den gesamten Berechnungszeitraum hinweg zeichnet sich allerdings ein schwankender Entwicklungsverlauf ab: So ist zunächst ausgehend von 8,90 Millionen Haushalten im Jahr 2021 ein Anstieg auf 8,95 Millionen (+0,6 Prozent) bis 2045 zu erwarten. In den Folgejahren bis 2065 ist von einer sukzessiven Abnahme auf 8,73 Millionen Privathaushalte auszugehen, bevor die Zahl bis 2070 wieder auf 8,78 Millionen ansteigen wird. Insgesamt wird es damit noch immer rund 120 000 Haushalte weniger als im Ausgangsjahr 2021 geben.

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Langfristig gesehen verhält sich die Entwicklung der Privathaushalte damit analog zum Verlauf der Bevölkerungszahl gemäß der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung. Demnach werden im Jahr 2070 insgesamt 528 000 Personen weniger in Nordrhein-Westfalen leben als 2021, was einem Rückgang von drei Prozent entspricht. Mehr zur vorausberechneten demografischen Entwicklung erfahren Sie hier.

Im Jahr 2070 werden durchschnittlich 1,99 Personen in einem Haushalt leben; 2021 waren es noch 2,02 Personen. Die Entwicklung der durchschnittlichen Haushaltsgröße wird dabei in den nächsten Jahrzehnten unstetig verlaufen: Bis 2050 ist zunächst eine stetige Abnahme zu erwarten. Im Jahr 2045 wird die durchschnittliche Haushaltsgröße in Nordrhein-Westfalen erstmalig unter 2,0 Personen je Haushalt liegen und bis 2050 bis auf 1,98 Personen je Haushalt zurückgehen. Im Folgezeitraum bis zum Jahr 2065 ist wiederum mit durchschnittlich 1,99 bis 2,00 Personen je Haushalt zu rechnen. Im Jahr 2070 wird die durchschnittliche Haushaltsgröße mit 1,99 wieder unter dem Wert des Ausgangsjahres liegen.

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Im Jahr 2021 lebten gut drei Viertel (75,6 Prozent) der Menschen in Nordrhein-Westfalen in Ein- und Zweipersonenhaushalten. Privathaushalte mit drei Personen (11,9 Prozent) sowie mit mindestens vier Personen (12,5 Prozent) waren dagegen seltener.

Bis 2070 bleiben die Ein- und Zweipersonenhaushalte die am weitesten verbreiteten Haushaltstypen. Weiterhin werden mehr als drei Viertel der Bevölkerung in Haushalten dieser Größe leben; der Anteil dieser Haushaltstypen wird sich sogar noch um 1,3 Prozentpunkte erhöhen (76,9 Prozent). Dies spiegelt sich auch in der durchschnittlichen Haushaltsgröße von rund zwei Personen wider (siehe voriger Abschnitt „Auch die durchschnittliche Haushaltsgröße nimmt bis 2070 ab“).

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Bei den Einpersonenhaushalten ist bei einem Anfangsbestand von 3,67 Millionen im Jahr 2021 bis 2045 mit einem Wachstum auf 3,81 Millionen zu rechnen (+4,1 Prozent). Für die Folgejahre ist zu erwarten, dass der Bestand bis 2070 zwar wieder abnehmen, jedoch weiterhin über dem Niveau des Ausgangsjahres 2021 liegen wird.

Die Zahl der Zweipersonenhaushalte wird bis zum Ende dieses Jahrzehnts im Vergleich zu anderen Haushaltstypen zunächst am stärksten wachsen von 3,06 auf 3,11 Millionen in 2030 (+1,6 Prozent). Für den anschließenden Zeitraum ist jedoch ein kontinuierlicher Rückgang bis zum Jahr 2070 zu erwarten. Ab dem Jahr 2055 wird die Zahl der Zweipersonenhaushalte den Ausgangsbestand von 2021 sogar unterschreiten.

Insbesondere für den Bestand an Dreipersonenhaushalten ist vom Jahr 2021 mit 1,06 Millionen bis zum Jahr 2070 mit 0,98 Millionen ein kontinuierlicher Rückgang zu erwarten (–7,8 Prozent). Bei den Vier- und Mehrpersonenhaushalten wird der Rückgang geringer ausfallen: Zwischen 2021 mit 1,11 Millionen und dem Jahr 2035 mit 1,10 Millionen Haushalten wird der Bestand zunächst geringfügig um 0,7 Prozent sinken. Im Folgezeitraum wird die Zahl der Vier- und Mehrpersonenhaushalte deutlicher um 5,1 Prozent zurückgehen, sodass im Jahr 2070 nur noch 1,05 Millionen Haushalte dieser Größe bestehen werden.

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Die Zusammensetzung der Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen hängt wesentlich von der demografischen Struktur der Bevölkerung ab. Denn je nach Altersgruppe verteilt sich die Bevölkerung unterschiedlich auf die verschiedenen Haushaltsgrößen:

Während Kinder und Jugendliche hauptsächlich gemeinsam mit den Eltern in Haushaltseinheiten von drei und mehr Personen leben, konzentriert sich die Bevölkerung mit steigendem Alter in den Ein- und Zweipersonenhaushalten. Im mittleren Altersbereich von 30 bis 35 Jahren verteilt sich die Bevölkerung nahezu gleichmäßig auf alle vier Haushaltstypen. Die Gruppe der 35- bis 45-Jährigen lebt überwiegend in Drei- und Vierpersonenhaushalten, was vermutlich auf Familiengründungen in dieser Lebensphase zurückzuführen ist.

Mit zunehmendem Alter (50 Jahre und älter) steigen die Bevölkerungsanteile, die in den Ein- und Zweipersonenhaushalten leben. Ab diesem Lebensabschnitt sind die Kinder mit steigender Wahrscheinlichkeit bereits aus dem Elternhaushalt ausgezogen. Außerdem nimmt mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit zu, dass die Lebenspartnerin bzw. der Lebenspartner bereits verstorben ist.

Der Modellrechnung zufolge wird sich die Verteilung der Bevölkerung auf die verschiedenen Haushaltsgrößen zwischen 2021 und 2070 kaum verändern.

Bevölkerung in Privathaushalten in NRW 2021 bis 2070 nach Altersgruppen und Haushaltstypen

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Grafik: IT.NRW

Die meisten Menschen, die 2021 in Einpersonenhaushalten lebten, waren 75 Jahre und älter. Dabei war die Zahl der Frauen in dieser Altersklasse mehr als dreimal so hoch wie die der Männer. Die Altersgruppe der 75-Jährigen und Älteren ist es auch, die bis zum Jahr 2070 am stärksten in den Einpersonenhaushalten wachsen wird. Der Zuwachs bei den Männern wird dabei mit 51,8 Prozent größer ausfallen als das Wachstum bei den Frauen gleichen Alters mit 31,9 Prozent. In den Altersgruppen unter 70 Jahren werden 2070 etwa gleich viele oder weniger Personen in Einpersonenhaushalten leben als 2021.

Altersstruktur der Bevölkerung in NRW 2021 und 2070 in den Einpersonenhaushalten nach Geschlecht

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Grafik: IT.NRW

Auch in den Zweipersonenhaushalten stellten 2021 Personen im Alter von 75 und mehr Jahren die größte Personengruppe dar. Bis zum Jahr 2070 werden in dieser Altersgruppe wie auch bei den 70- bis unter 75-Jährigen die stärksten Zuwächse erwartet. Dabei wird die Zahl der 75-jährigen und älteren Männer im Jahr 2070 um 52,3 Prozent höher liegen als 2021 und damit die Zunahme bei den gleichaltrigen Frauen (+33,5 Prozent) übersteigen. Der stärkste Rückgang bis 2070 zeichnet sich demgegenüber bei Personen im Alter von 55 bis 65 Jahren ab. 

Altersstruktur der Bevölkerung in NRW 2021 und 2070 in Zweipersonenhaushalten nach Geschlecht

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Grafik: IT.NRW

Da die unter 15-Jährigen sehr häufig mit den Eltern im Familienverbund zusammenleben, stellen sie in den Dreipersonenhaushalten sowohl 2021 als auch 2070 die größte Personengruppe dar. Zwischen den Jahren 2021 und 2070 wird es keine grundlegenden Verschiebungen in der Altersstruktur von Personen in Dreipersonenhaushalten geben, es wird allerdings für nahezu alle Altersklassen eine abnehmende Personenzahl erwartet.

Altersstruktur der Bevölkerung in NRW 2021 und 2070 in Dreipersonenhaushalten nach Geschlecht

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Grafik: IT.NRW

Neben den Kindern und Jugendlichen sind in den Vier- und Mehrpersonenhaushalten Menschen im Alter zwischen 30 bis unter 55 Jahren vergleichsweise zahlreich vertreten. Dies sind in der Regel Eltern, die mit ihren Kindern im Familienverbund zusammenleben. Auch bei der Altersstruktur von Personen in Vier- und Mehrpersonenhaushalten wird es bis 2070 nur geringfügige Verschiebungen geben.

Altersstruktur der Bevölkerung in NRW 2021 und 2070 in Vier und Mehrpersonenhaushalten nach Geschlecht

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Grafik: IT.NRW

Ergebnisse für die Kreise und kreisfreien Städte

Regionale Unterschiede in der demografischen Entwicklung werden sich auch auf verschiedene Weise auf die Entwicklung der Privathaushalte auswirken. So unterscheiden sich die Regionen sowohl in Bezug darauf, welche Haushaltstypen im Zeitverlauf zu- oder abnehmen werden als auch in Hinblick auf das Veränderungsvolumen.

Ein Zuwachs an Einpersonenhaushalten ist bis 2050 für 38 der 53 Kreise und kreisfreien Städten zu erwarten, wohingegen in 15 Kreisen Rückgänge zu verzeichnen sein werden. Zu den Kreisen mit den größten erwarteten Zuwächsen von mehr als 15 Prozent zählen der Kreis Euskirchen (+16,5 Prozent), der Kreis Coesfeld (+16,2 Prozent) und der Kreis Heinsberg (+15,6 Prozent). Die höchsten Rückgänge sind demgegenüber für den Märkischen Kreis (–6,9 Prozent), die kreisfreie Stadt Gelsenkirchen (–5,9 Prozent) sowie den Kreis Siegen-Wittgenstein (–4,6 Prozent) zu erwarten.

Prozentuale Veränderung der Einpersonenhaushalte in den Kreisen und kreisfreien Städten NRWs
2050 gegenüber 2021

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Grafik: IT.NRW

Bei den Zweipersonenhaushalten wird in mehr als der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte ein rückläufiger Bestand bis 2050 erwartet. Von den höchsten Rückgängen ist dabei im Märkischen Kreis (–11,1 Prozent), Kreis Höxter (–10,4 Prozent) und im Kreis Recklinghausen (–8,0 Prozent) auszugehen. In 24 der 53 Kreise und kreisfreien Städte wird es hingegen mehr Zweipersonenhaushalte gegenüber 2021 geben. Die stärksten Zuwächse dieses Haushaltstyps werden in der kreisfreien Stadt Bonn (+14,0 Prozent), im Kreis Gütersloh (+9,5 Prozent) und der kreisfreien Stadt Köln (+8,4 Prozent) angenommen.

Prozentuale Veränderung der Zweipersonenhaushalte in den Kreisen und kreisfreien Städten NRWs
2050 gegenüber 2021

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Grafik: IT.NRW

Die Zahl der Dreipersonenhaushalte wird bis 2050 nur in vier kreisfreien Städten zunehmen, nämlich in Bonn (+3,7 Prozent), Düsseldorf (+2,5 Prozent), Köln (+0,9 Prozent) und Wuppertal (+0,4 Prozent). Für 49 und damit die große Mehrheit der Kreise und kreisfreien Städte ist dagegen von einer rückläufigen Zahl an Dreipersonenhaushalten auszugehen. Am deutlichsten werden sich diese Veränderungen in den Kreisen Höxter (–23,0 Prozent) und Olpe (–22,3 Prozent) sowie dem Hochsauerlandkreis (–19,4 Prozent) zeigen.

Prozentuale Veränderung der Dreipersonenhaushalte in den Kreisen und kreisfreien Städten NRWs
2050 gegenüber 2021

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Grafik: IT.NRW

Die Zahl der Vier- und Mehrpersonenhaushalte wird in 44 Kreisen und kreisfreien Städten und damit ebenfalls in den meisten Regionen Nordrhein-Westfalens sinken. Am deutlichsten werden die großen Haushalte in den Kreisen Olpe (–22,3 Prozent), Höxter (–20,9 Prozent) und dem Hochsauerlandkreis (–18,4 Prozent) zurückgehen. Zuwächse sind lediglich in neun kreisfreien Städten zu erwarten, darunter die größten in Wuppertal (+3,4 Prozent), Bonn (+3,0 Prozent) und Herne (+2,9 Prozent).

Prozentuale Veränderung der Vier- und Mehrpersonenhaushalte in den Kreisen und kreisfreien Städten NRWs
2050 gegenüber 2021

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Grafik: IT.NRW

Zusammenfassend lassen sich für die dargestellten Veränderungen bis 2050 insgesamt sechs Entwicklungsmuster in den Regionen Nordrhein-Westfalens unterscheiden.

Im häufigsten Entwicklungstyp – der 19 Kreise und kreisfreie Städte einschließlich der Städteregion Aachen umfasst – sind bis 2050 Zuwächse bei den Ein- und Zweipersonenhaushalten zu erwarten, während die Drei- und Mehrpersonenhaushalte abnehmen werden. Dieser Entwicklungstyp kommt hauptsächlich westlich der Rheinschiene und im Münsterland vor.

Veränderungen der Haushaltstypen in den Kreisen und kreisfreien Städten NRWs
2050 gegenüber 2021 nach Entwicklungsmustern

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Grafik: IT.NRW

In weiteren 14 Kreisen und kreisfreien Städten zeichnen sich lediglich bei den Einpersonenhaushalten Zuwächse ab, während alle anderen Haushaltstypen zurückgehen werden. Diese Kreise liegen vorwiegend am Niederrhein, im nordöstlichen Sauerland sowie im nördlichen Ostwestfalen.

Ein Rückgang aller vier Haushaltstypen ist in elf Kreisen und kreisfreien Städten zu erwarten, die sich mit Unterbrechungen von Duisburg und Recklinghausen durchs Ruhrgebiet über das Sauerland bis nach Siegen-Wittgenstein ziehen.

Für die vier kreisfreien Städte Düsseldorf, Köln, Bonn und Wuppertal ist von einer Zunahme der Bestände aller Haushaltstypen auszugehen. Sie sind gleichzeitig die einzigen Regionen in Nordrhein-Westfalen, für die ein Wachstum bei den Dreipersonenhaushalten erwartet wird.

Vier benachbarte kreisfreie Städte im Ruhrgebiet – Essen, Bochum, Herne und Hagen – haben bis 2050 Zugewinne an Vier- und Mehrpersonenhaushalten zu erwarten, während die übrigen Haushaltsgrößen zurückgehen werden.

Die kreisfreie Stadt Remscheid weist ein landesweit einmaliges Entwicklungsmuster auf, bei dem bis 2050 die Ein-, Zwei-, sowie Vier- und Mehrpersonenhaushalte zunehmen, die Dreipersonenhaushalte hingegen abnehmen werden.

Datengrundlage und Methode

Die Haushaltsmodellrechnung zeigt mögliche zukünftige Entwicklungen bei den Privathaushalten auf. Sie berücksichtigt dabei einerseits die Bevölkerungsentwicklung entsprechend den Ergebnissen der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung sowie andererseits die aktuellen Haushaltsstrukturen, die sich aus den Daten des Mikrozensus ergeben.

Als Privathaushalt gelten in der vorliegenden Modellrechnung zusammenwohnende und wirtschaftende Personengemeinschaften sowie allein wirtschaftende Einzelpersonen. Personen in Gemeinschaftsunterkünften wie z. B. Pflege- und Wohnheimen, Kasernen oder Flüchtlingsheimen zählen nicht als Privathaushalte. Für die Berechnungen werden sowohl Personen am Haupt- als auch Nebenwohnsitz einbezogen.

Auf der Ebene der kreisfreien Städte und Kreise reicht der Berechnungshorizont bis zum Jahr 2050, für das Land Nordrhein-Westfalen weiterführend bis 2070. Nähere Informationen zur Methode und zu verwendeten Annahmen betreffend des zukünftigen Verlaufs der demografischen Bewegungskomponenten (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) können der Veröffentlichung Bevölkerungsvorausberechnung NRW entnommen werden.

Die Haushaltsmodellrechnung erfolgt nach dem sogenannten Haushaltsmitgliederquotenverfahren, bei dem die vorausberechnete Bevölkerung mittels Quoten den verschiedenen Haushaltstypen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte zugeordnet wird. Diese Quoten auf Basis der Mikrozensusergebnisse bezeichnen den Anteil einer Bevölkerungsgruppe eines bestimmten Alters und Geschlechts, welcher Mitglied eines Haushaltstyps ist. Um regionsspezifische Besonderheiten abbilden zu können, werden für sämtliche Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen die Haushaltsmitgliederquoten berechnet. Als Ergebnis wird für jeden Kreis die Verteilung der Bevölkerung in Privathaushalten auf die unterschiedlichen Haushaltsgrößen berechnet.

Die Abfolge der Berechnung lässt sich dabei allgemein in vier Schritten zusammenfassen (Details zur Methode siehe auch Schmidtke/Berke 2005):

  • Als Basisbevölkerung wird die Bevölkerung in privaten Haushalten am Ort der Hauptwohnung sowie die Personen mit Nebenwohnsitz herangezogen. Bevor die ermittelten Haushaltsmitgliederquoten mit den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung verrechnet werden können, muss die Bevölkerung am Ort der alleinigen Hauptwohnung (Ergebnis der Bevölkerungsvorausberechnung) in die Bevölkerung in Privathaushalten umgerechnet werden. Dazu wird die Bevölkerungszahl um Bewohnerinnen und Bewohner in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften (z. B. Wohnheime) bereinigt und die Personen am Nebenwohnsitz werden addiert.
  • Auf Grundlage dieser Bevölkerungszahlen erfolgt die Ermittlung von alters- und geschlechterspezifischen Quoten für die einzelnen Haushaltstypen (Ein-, Zwei-, Drei- sowie Vier- und Mehrpersonenhaushalte) aus den regionalisierten Ergebnissen des Mikrozensus. Die durchschnittliche Haushaltsgröße je Haushaltstyp wird dabei kreisspezifisch als Mittelwert der Jahre 2018 und 2019 errechnet und für jedes Jahr im Modellzeitraum konstant gehalten. Die Ergebnisse des Mikrozensus ab 2020 sind nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar. Aus diesem Grund wurden die Ergebnisse des Mikrozensus 2018 und 2019 als Basis für die Haushaltsmodellrechnung verwendet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Die zukünftigen Personenzahlen in den Privathaushalten ergeben sich dann durch die Multiplikation dieser Quoten mit den korrespondierenden Ergebnissen aus der Bevölkerungsvorausberechnung.
  • Zur Ermittlung der Haushaltszahlen wird abschließend die Zahl der Personen auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise zu einer Summe für die einzelnen Haushaltsgrößen addiert und durch die jeweilige Haushaltsgröße, folglich durch eins, zwei und drei, geteilt. Für den Haushaltstyp mit vier und mehr Personen wird die durchschnittliche Personenzahl dieser Kategorie als Divisor herangezogen.

Ziel der Haushaltsmodellrechnung ist es, aufzuzeigen, wie sich die Anzahl und Verteilung der Haushaltstypen unter bestimmten Annahmen zukünftig entwickeln kann. Folglich gilt für die Haushaltsmodellrechnung, genauso wie für die Bevölkerungsvorausberechnung, dass sich die aufgezeigten zukünftigen Verläufe nur dann ergeben, wenn die getroffenen Annahmen auch eintreten.

Da die Modellrechnung die Bevölkerungsvorausberechnung als wesentliche Berechnungsgrundlage aufgreift, hängt die Genauigkeit zum einen davon ab, inwiefern die hier getroffenen Annahmen zum Verlauf der demografischen Bewegungskomponenten (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) eintreten. Zum anderen müssen ebenfalls die in der Haushaltsmodellrechnung selbst getroffenen weiteren Annahmen erfüllt sein. So werden in dieser als „konstante Variante“ bezeichneten Berechnung die Haushaltsmitgliederquoten, die aus dem Mikrozensus als Mittelwerte des Basiszeitraums gebildet werden, für alle fortgeschriebenen Jahre des gesamten Vorausberechnungszeitraums konstant gehalten. Das heißt es wird auch für die Zukunft eine konstante Verteilung der Bevölkerung nach Geschlecht und Alter auf die Haushaltstypen unterstellt.

Folglich ergeben sich künftige Veränderungen der Haushaltsstrukturen ausschließlich aus der Bevölkerungsentwicklung. So bestimmt die demografische Zusammensetzung der Bevölkerung die zukünftige Veränderung der Zahl der Privathaushalte auf Basis der aktuellen Daten der Bevölkerungsvorausberechnung über die künftig zu erwartenden Haushaltsstrukturen (Anzahl Privathaushalte je Haushaltstyp). Insofern sind diese Ergebnisse nicht als präzise zu erwartende Entwicklungen aufzufassen, sondern bilden für die Zukunft ausschließlich „Wenn-dann-Aussagen“ ab.

Schmidtke, Kerstin/Berke, Paul (2005): Auswirkungen des demografischen Wandels. In: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (Hrsg.): Statistische Analysen und Studien 25.