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IT-Dienstleister und Statistik
Familie mit Kindern beim Waffelnessen
Mittwoch, 29. Januar 2025
Zensus 2022
Volkszählung
Haushalte
Miete
Eigentum

Düsseldorf (IT.NRW). Zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 hat die Anzahl der Einpersonenhaushalte (Singlehaushalte) mit +23,1 Prozent im Vergleich zum Zensusstichtag 2011 am stärksten unter allen Haushaltstypen zugenommen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, bildeten zum Zensusstichtag Einpersonenhaushalte mit knapp 44 Prozent die größte Gruppe unter den Haushalten in NRW. Darauf folgten mit rund einem Viertel aller Haushalte Paare ohne Kinder (25,3 Prozent). In 21,3 Prozent der Haushalte lebten Paare mit Kindern, während Haushalte mit alleinerziehenden Elternteilen mit 7,1 Prozent vertreten waren. Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie machten einen Anteil von 2,6 Prozent aller Haushalte aus.

Rund 40 Prozent wohnten 2022 in der eigenen Immobilie

Knapp 60 Prozent aller Haushalte in NRW wohnten zum Zensusstichtag 2022 in gemieteten Wohnungen, rund 40 Prozent im Wohneigentum. Der höchste Anteil mietender Haushalte war bei Mehrpersonenhaushalten ohne Kernfamilie festzustellen: Gut drei Viertel dieser Haushalte (76,2 Prozent) wohnten zur Miete. Ebenfalls überdurchschnittlich hoch fiel der Anteil mietender Haushalte bei Einpersonenhaushalten mit 75,1 Prozent und bei alleinerziehenden Elternteilen mit 66,5 Prozent aus.

Paare mit und ohne Kinder wohnten dagegen überdurchschnittlich häufig im Wohneigentum. Dies traf bei 57,8 Prozent der Paare mit Kindern zu. Paare ohne Kinder, die zweitgrößte Gruppe der Haushalte, wohnten zu 54,9 Prozent im Wohneigentum.

Zwei Drittel der mietenden Haushalte zahlten eine monatliche Nettokaltmiete unter 500 Euro

Zwei Drittel der mietenden Haushalte in NRW zahlten zum Zensusstichtag 2022 eine Nettokaltmiete unter 500 Euro im Monat. Dies bezieht sich auf die sogenannte Bestandsmiete, bei der alle tatsächlich gezahlten Mieten berücksichtigt werden. Hierzu zählen auch teils sehr lange bestehende Mietverhältnisse mit entsprechend niedrigerem Mietniveau. Von den Einpersonenhaushalten zahlten sogar mehr als drei Viertel eine monatliche Nettokaltmiete von unter 500 Euro. Paare ohne Kinder zahlten zu fast gleichen Teilen eine Nettokaltmiete von 300 bis 399 Euro (21,3 Prozent) und 400 bis 499 Euro (21,8 Prozent). Bei Paaren mit Kindern betrug die monatliche Nettokaltmiete überdurchschnittlich häufig 500 Euro und mehr. Alleinerziehende Elternteile zahlten am häufigsten 300 bis 399 Euro (27,5 Prozent) oder 400 bis 499 Euro (26,7 Prozent). Auch bei Mehrpersonenhaushalten ohne Kernfamilie betrug die Nettokaltmiete am häufigsten 300 bis 399 Euro. Dies war bei knapp einem Viertel dieser Haushalte der Fall (22,8 Prozent).

Knapp die Hälfte aller Haushalte in NRW lebten auf einer Wohnfläche von bis zu 79 Quadratmetern

Zum Zensusstichtag 2022 lebten in NRW knapp die Hälfte aller Haushalte auf einer Wohnfläche von bis zu 79 Quadratmetern. Einem Viertel aller Haushalte standen 60 bis 79 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. 60,6 Prozent der Singlehaushalte wohnten in Wohnungen mit einer Wohnfläche von 40 bis 79 Quadratmetern. Der Anteil an kleinen Wohnungen unter 40 Quadratmetern war bei Singlehaushalten im Vergleich zu anderen Haushaltstypen mit 9,9 Prozent überdurchschnittlich hoch. Knapp die Hälfte aller Paare ohne Kinder und 62,7 Prozent aller Paare mit Kindern bewohnten größere Wohnungen mit 100 und mehr Quadratmetern.

Methodische Hinweise

Die Grundlage für die hier dargestellten Zahlen bilden die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung sowie der Befragung (Stichprobenerhebung) im Rahmen des Zensus 2022 und beziehen sich auf den Stichtag 15.05.2022.

Unter Paaren mit Kindern fallen alle Haushaltskonstellationen, in denen Paare mit ihren Kindern, unabhängig vom Alter der Kinder, leben.

Die Kernfamilie wird im engen Sinne definiert, d. h. als zwei oder mehr Personen, die zu demselben Haushalt gehören und die als Ehemann und Ehefrau, als Partner oder Partnerin in einer eingetragenen Partnerschaft, als Partner oder Partnerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder als Eltern und Kind miteinander verbunden sind.

Bei der Einordung der Werte zur Nettokaltmiete ist zu berücksichtigen, dass die sogenannte Bestandsmiete im Zensus erfragt wurde. Dabei handelt es sich um die tatsächlich gezahlten Mieten für alle Wohnungen. Auch teils sehr lange bestehende Mietverhältnisse mit entsprechend niedrigerem Mietniveau werden berücksichtigt. Nicht zu verwechseln ist die Bestandsmiete mit der sogenannten Neuvermietungsmiete oder Angebotsmiete, bei der nur neu geschlossene Mietverhältnisse berücksichtigt werden.

Diese und weitere spannende Ergebnisse zu den Haushalten in NRW stehen in unserem Artikel „Allein, als Paar, mit Kind? Zur Miete oder im Eigentum?” bereit.

Weitere Ergebnisse aus dem Zensus 2022 sind zudem auf unserer Statistikseite abrufbar. (IT.NRW)

(024 / 25) Düsseldorf, den 29. Januar 2025

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Heizkörper an der Wand
Donnerstag, 22. Februar 2024
Verbraucherpreise
Energie
Wohnen
Beheizung

Düsseldorf (IT.NRW) Im Januar 2024 waren die Verbraucherpreise für Haushaltsenergien in Nordrhein-Westfalen um 32,9 Prozent höher als zwei Jahre zuvor (Januar 2022), vor Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine (Basisjahr 2020 = 100). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren dabei die höchsten Preissteigerungen innerhalb der Haushaltsenergien bei Erdgas und Fernwärme zu beobachten. So sind die Preise zwischen Januar 2022 und Januar 2024 für Erdgas einschließlich Betriebskosten um 62,3 Prozent und für Fernwärme um 46,1 Prozent gestiegen. Die Verbraucherpreise insgesamt verteuerten sich im selben Zeitraum um 11,6 Prozent.

Preisentwicklung bei Haushaltsenergien in NRW

Zwischen 2021 und 2022 stiegen Preise für Haushaltsenergien im Jahresdurchschnitt um 39,7 Prozent

Die Preise für Haushaltsenergien sind zwischen 2021 und 2022 im Jahresdurchschnitt um 39,7 Prozent gestiegen. Insbesondere die Preise für Heizöl (+69,5 Prozent) und Erdgas (+55,8 Prozent), jeweils einschließlich Betriebskosten, verzeichneten überdurchschnittliche Preissteigerungen.

Im Verlauf des Jahres 2022 brachte die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen auf den Weg, um auch die Preissteigerungen für Haushaltsenergien zu begrenzen. Dazu zählt u. a. die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer und die Dezember-Soforthilfe. Diese und weitere Maßnahmen hatten einen preisdämpfenden Effekt auf die Verbraucherpreise. Eine detailliertere Übersicht stellt das Statistische Landesamt unter „Coronakrise und Krieg in der Ukraine” zur Verfügung.

Zwischen 2022 und 2023 stiegen Preise für Haushaltsenergien im Jahresdurchschnitt um 10,0 Prozent

Zwischen den Jahren 2022 und 2023 stiegen die Preise für Haushaltsenergien im Jahresdurchschnitt um 10,0 Prozent. Die Preisentwicklung war in diesem Zeitraum uneinheitlich: So wurde z. B. Erdgas teurer (+23,1 Prozent) und Heizöl einschließlich Betriebskosten günstiger (−4,5 Prozent).

Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Haushaltsenergien Januar 2020 bis Januar 2024

Rund drei Viertel der Haushalte in NRW heizten 2022 mit Erdgas oder Heizöl

Wie stark einzelne Haushalte von den unterschiedlichen Preissteigerungen betroffen waren, hängt davon ab, welche überwiegende Energieart der Beheizung sie verwendeten. Obwohl der Anteil der fossilen Energieträger in den vergangenen Jahren etwas zurückgegangen ist, heizten weiterhin knapp zwei Drittel (62,8 Prozent) der privaten Haushalte 2022 in NRW mit Gas, weitere 14,1 Prozent überwiegend mit Heizöl und 13,2 Prozent mit Fernwärme. Der Anteil der Haushalte, die bereits überwiegend mit erneuerbaren Energien heizten, lag 2022 NRW-weit bei 4,4 Prozent.

Haushalte in gebäuden mit Wohnraum in NRW im Jahr 2022 nach überwiegend verwendeter Energieart der Beheizung und Art der Nutzung der Wohnung

Haushalte in Mietwohnungen heizten überdurchschnittlich häufig mit Fernwärme

Haushalte in Miet- und eigenen Eigentumswohnungen unterscheiden sich: So heizten Haushalte, die zur Miete wohnten, 2022 überdurchschnittlich häufig mit Fernwärme (16,2 Prozent). Dem gegenüber war bei Haushalten, die in ihrem Eigentum wohnten, überdurchschnittlich häufig Heizöl (17,7 Prozent) oder erneuerbare Energien (6,9 Prozent) die überwiegende Heizenergie. Gasheizungen kamen ähnlich häufig vor: 62,9 Prozent der Haushalte in Mietwohnungen und 62,6 Prozent der Haushalte in eigenen Eigentumswohnungen heizten 2022 überwiegend mit Gas. Quelle der Daten zur Heizungsart ist der Mikrozensus.

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)

(050 / 24) Düsseldorf, den 22. Februar 2024

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Häuserblock
Donnerstag, 24. August 2023
Miete
Haushalte
Mikrozensus

Düsseldorf (IT.NRW). In Nordrhein-Westfalen lag die durchschnittliche Bruttokaltmiete (Grundmiete inklusive umlegbarer Nebenkosten) im Jahr 2022 bei 8,30 Euro je Quadratmeter bzw. bei 585 Euro je Wohnung. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gaben nordrhein-westfälische Haushalte, die zur Miete wohnen, damit durchschnittlich 28,9 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aus (sog. Mietbelastungsquote). Deutschlandweit lag die Bruttokaltmiete bei 8,60 Euro je Quadratmeter, die Mietbelastungsquote bei 27,8 Prozent.

Beim Vergleich aller Regierungsbezirke und statistischen Regionen Deutschlands wies der Regierungsbezirk Köln im Jahr 2022 mit 30,7 Prozent die höchste Mietbelastungsquote auf. Dahinter folgten das Land Bremen (30,4 Prozent) und der Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen mit 30,3 Prozent. Am niedrigsten war die Mietbelastungsquote 2022 in der Statistischen Region Chemnitz in Sachsen mit 21,4 Prozent.

Im Vergleich der nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte hatte im Jahr 2022 die Stadt Aachen mit 33,4 Prozent die höchste Mietbelastungsquote. Auf den Plätzen zwei bis drei lagen der Rheinisch-Bergische Kreis (32,1 Prozent) sowie Köln und Krefeld (jeweils 31,7 Prozent). Den niedrigsten Anteil des Nettoeinkommens für ihre Bruttokaltmiete zahlten 2022 dagegen Mieterinnen und Mieter im Hochsauerlandkreis (23,2 Prozent), im Kreis Borken (25,8 Prozent) sowie in den Kreisen Gütersloh und Paderborn (jeweils 26,2 Prozent).

Interaktive Karten und Grafiken sind im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (www.statistikportal.de/mieten) abrufbar. Hier werden regionale Unterschiede der Bruttokaltmieten und Mietbelastungsquoten deutschlandweit auf Ebene der Regierungsbezirke und statistischen Regionen veranschaulicht.

Weitere Informationen und Daten zum Thema Wohnen, z. B. zu Wohnungsgrößen, Beheizungs-/Energiearten und zur Barrierereduktion von Wohnungen sind in der Gemeinschaftsveröffentlichung „Wohnen in Deutschland – Zusatzprogramm des Mikrozensus 2022” zu finden.

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Alle vier Jahre werden die privaten Haushalte zu ihrer Wohnsituation befragt. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass sich die Ergebnisse auf Hauptmieterhaushalte beziehen. Es wurden nur Daten von Haushalten ausgewertet, die allein in einer Wohnung leben. Haushalte, die mit einem oder mehreren Haushalten zusammen in einer Wohnung leben (z. B. klassische Wohngemeinschaften), wurden nicht berücksichtigt.

Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse des Mikrozensus für die Jahre ab 2020 nur eingeschränkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar. (IT.NRW)

(271 / 23) Düsseldorf, den 24. August 2023

Auszubildender an einer Heizungsanlage
Mittwoch, 28. Juni 2023
Mikrozensus
Heizen
Wohnsituation
Erneuerbare Energien

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 haben 4,4 Prozent der nordrhein-westfälischen Privathaushalte überwiegend mit erneuerbaren Energien wie Erd- oder anderer Umweltwärme, Holz, sonstiger Biomasse oder Solarenergie geheizt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus 2022 mitteilt, sind Gas und Öl für nordrhein-westfälische Privathaushalte weiterhin die dominierenden Energieträger zur Wohnungsbeheizung: 62,6 Prozent der Haushalte heizten 2022 überwiegend mit Gas – weitere 14,2 Prozent mit Heizöl. An dritter Stelle der Heizenergiearten stand Fernwärme, über die 13,4 Prozent der Haushalte in NRW 2022 ihre Heizenergie bezogen. Weitere 5,2 Prozent heizten vorrangig mit Strom (ohne Wärmepumpen). Kohle bzw. Briketts spielen in privaten Haushalten als Hauptenergieträger zu Heizzwecken nahezu keine Rolle mehr.

Haushalte in Gebäuden mit Wohnraum in NRW im jahr 2022 nach überwiegend verwendeter Energieart der Beheizung und Art der Nutzung der Wohnung

Der Anteil von Haushalten mit Nutzung erneuerbarer Energien als primärer Heizenergiequelle war bei Eigentümern mit 6,9 Prozent höher als bei denen von Mietern mit 2,7 Prozent. Gas wird sowohl von Eigentümer- als auch von Mieterhaushalten mit Abstand am häufigsten zum Heizen genutzt: Die Anteile liegen hier mit 62,6 bzw. 62,7 Prozent nahezu gleichauf. 17,6 Prozent der Eigentümerhaushalte heizten hauptsächlich mit Heizöl; bei Mieterhaushalten lag dieser Anteil bei 12,0 Prozent. In Haushalten von Eigentümern wurde mit einem Anteil von 8,7 Prozent seltener Fernwärme genutzt als bei denen von Mietern (16,4 Prozent).

Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Alle vier Jahre werden die privaten Haushalte zu ihrer Wohnsituation befragt. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass sich die Ergebnisse auf Hauptwohnsitzhaushalte beziehen. Es wurden nur Daten von Haushalten ausgewertet, die allein in einer Wohnung leben. Haushalte, die mit einem oder mehreren Haushalten zusammen in einer Wohnung leben (z. B. klassische Wohngemeinschaften), wurden nicht berücksichtigt.

Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse des Mikrozensus für die Jahre ab 2020 nur eingeschränkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar. Weitere Informationen hierzu sowie zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Mikrozensus ab 2020. (IT.NRW)

(207 / 23) Düsseldorf, den 28. Juni 2023

Häuserblock
Freitag, 31. März 2023
Miete
Haushalte
Mikrozensus

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 gaben nordrhein-westfälische Mieterhaushalte durchschnittlich 28,9 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aus. Dies teilt Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis erster vorläufiger Ergebnisse des Mikrozensus-Zusatzprogramms 2022 zur Wohnsituation mit.

Durchschnittliche Mietbelastungsquoten von Hauptmieterhaushalten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022

Mehr als jeder dritte (34,5 Prozent) Mieterhaushalt in NRW gab 2022 mindestens 30 Prozent seines Einkommens für Miete aus. 17,7 Prozent der Mieter zahlten sogar mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete.

Einpersonenhaushalte wiesen mit 34,4 Prozent eine überdurchschnittliche Mietbelastungsquote auf. Bei größeren Haushalten war sie um mindestens zehn Prozentpunkte niedriger. Auch bei Haushalten, die ihre Wohnung erst 2019 oder später bezogen haben, lag die Mietbelastungsquote mit 30,3 Prozent über dem Durchschnitt. Bei Haushalten, die vor 2019 ihre Wohnung bezogen hatten, lag die Mietbelastungsquote bei 28,3 Prozent.

Durchschnittliche Mietbelastungsquoten von Hauptmieterhaushalten in nordrhein-Westfalen im Jahr 2022

Je größer der Wohnort, desto höher war im Jahr 2022 tendenziell auch die Mietbelastung: In den nordrhein-westfälischen Großstädten ab 100 000 Einwohner gaben Mieterhaushalte im Mittel 29,7 Prozent ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete aus, während die Mietbelastungsquote in Kleinstädten und Landgemeinden (unter 20 000 Einwohner) 26,3 Prozent betrug. In Mittelstädten (20 000 bis unter 100 000 Einwohner) lag die Mietbelastungsquote bei 28,1 Prozent.

Im Jahr 2022 zahlten Miethaushalte in NRW nach eigenen Angaben im Schnitt 8,30 Euro Bruttokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche. Haushalte, die ihre Wohnung erst 2019 oder später neu bezogen hatten, mussten im Durchschnitt 9,20 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Haushalte, die vor 2019 eingezogen waren, zahlten eine 7,80 Euro pro Quadratmeter.

In den Großstädten Nordrhein-Westfalens waren die Bruttokaltmieten rund 30 Prozent höher als in ländlichen Regionen: In Städten ab 100 000 Einwohner lag die durchschnittliche Bruttokaltmiete pro Quadratmeter bei 8,80 Euro, während sie in Kleinstädten und ländlichen Gemeinden bei 6,70 Euro lag. In mittelgroßen Städten zahlten Haushalte durchschnittlich 7,70 Euro pro Quadratmeter.

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere informierte demokratische Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass sich die Ergebnisse auf Hauptmieterhaushalte beziehen. Es wurden zudem nur Daten von Haushalten ausgewertet, die allein in einer Wohnung leben. Haushalte, die mit einem oder mehreren Haushalten zusammen in einer Wohnung leben (z. B. klassische Wohngemeinschaften), wurden nicht berücksichtigt. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten zusammen. Die durchschnittlichen Bruttokaltmieten wurden auf jeweils zehn-Cent-Beträge gerundet.

Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse für die Jahre ab 2020 nur eingeschränkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar. Weitere Informationen hierzu sowie zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Mikrozensus ab 2020. (IT.NRW)

(97 / 23) Düsseldorf, den 31. März 2023