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Statistik und IT-Dienstleistungen  

Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen

Wohnungsbau in NRW

Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen

Räumliche Auswertungen der Baugenehmigungsstatistik auf Basis von Geokoordinaten

Durchschnittlich rund 18 000 neue Wohngebäude genehmigten die nordrhein-westfälischen Bauämter in den Jahren 2017 bis 2019. Wo diese Bau­vorhaben geplant sind, kann anhand der standard­mäßig erhobenen Daten der amtlichen Bau­genehmigungs­statistik bis auf Ebene der Gemeinden dargestellt werden.

Die Verknüpfung dieser Daten mit Geo­koordinaten ermöglicht Auswertungen auch auf anderen räumlichen Ebenen. Im Rahmen dieser Analyse soll untersucht werden, wie sich die Bauvorhaben von Wohn­gebäuden in Nordrhein-Westfalen in den 1 km x 1 km-Gitterzellen verteilen und wo auch innerhalb der kreisfreien Städte und Gemeinden lokale Schwerpunkte zu erkennen sind. Die Analyse nimmt dabei ausgewählte Merkmale der genehmigten Wohnneubauten in den Blick und versucht, die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Wo in NRW sollen diese genehmigten Wohngebäude entstehen? Und wo sind hier die Wohn­neubauten mit ein bis zwei Wohnungen geplant?
  • Wo sind Wohnungen mit ein bis zwei Räumen, mit drei bis fünf und Wohnungen mit sechs und mehr Räumen geplant?
  • Wo planen Wohnungs­unternehmen und wo private Bau­herrinnen und Bau­herren Wohn­neubauten zu errichten?
  • Welche Heiz­energiequellen sollen in den genehmigten Wohn­gebäuden zum Einsatz kommen? Wo werden konventionelle, wo erneuerbare Energie­träger verwendet?

Die dargestellten Ergebnisse basieren auf den geokodierten Bau­genehmigungs­daten der Berichtsjahre 2017 bis 2019 und fokussieren sich nur auf neu­gebaute Wohngebäude ohne Wohnheime. Bau­genehmigungen für Nicht­wohngebäude (die ca. 10 Prozent aller Baugenehmigungen ausmachen) und für Bau­maßnahmen an bestehenden Gebäuden (ca. 40 Prozent aller Bau­genehmigungen) werden nicht berück­sichtigt.

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Wohnneubauten insgesamt: Wo viele Menschen leben, soll auch viel gebaut werden

Die räumliche Verteilung von genehmigten Wohn­neubauten (ohne Wohnheime) spiegelt im Wesent­lichen die Verteilung der Bevölkerung von NRW wider: Wo viele Menschen leben (Rheinschiene, Ruhrgebiet, Oberzentren), werden auch viele Bau­anträge gestellt und damit Bau­genehmigungen erteilt.

Allerdings zeigen sich auch in weniger dicht besiedelten Gemeinden im Münsterland lokale Schwerpunkte von genehmigten Wohnneubauten. Im Sieger- und Sauerland hingegen finden sich kaum räumliche Konzentrationen.

Die Verteilung innerhalb der Gemeinden variiert. In einigen Gemeinden konzentrieren sich die Genehmigungen für Wohnneubauten auf den Ortskern (z. B. in Greven, Soest oder Paderborn). In anderen Gemeinden verteilen sie sich gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet (z. B. in Neuss, Mönchengladbach oder Bielefeld).

Wohnneubauten mit ein bis zwei Wohnungen: Genehmigungen in Großstädten am Stadtrand, sonst auch im Stadtkern

Konzentrationen von genehmigten Neubauten mit ein bis zwei Wohnungen –  typischerweise Ein- und Zweifamilienhäuser – finden sich vor allem in Gemeinden im räumlichen Umfeld von wichtigen Oberzentren wie z. B. Köln und Düsseldorf, aber auch im nördlichen Münsterland, am Niederrhein und in Teilen Ostwestfalens.

Innerhalb von Großstädten mit mehr als 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen sie tendenziell am Stadtrand entstehen (z. B. Dortmund, Essen, Köln). In manchen kleinen und mittelgroßen Städten sind jedoch auch im Stadtkern Konzentrationen zu erkennen (z. B. Paderborn, Kamp-Lintfort, Goch).

Datenbasis: Grundlage der Auswertung sind die genehmigten Wohnneubauten ohne Wohnheime. Baugenehmigungen für Nichtwohngebäude und für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden werden nicht berücksichtigt.

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Wohnungen insgesamt: Viele Neu­bauwohnungen in Orten mit hoher Bevölkerungs­zahl

Wie die genehmigten Wohn­neubauten insgesamt konzentrieren sich auch die darin genehmigten Wohnungen räumlich dort, wo die Ein­wohnerzahl hoch ist. Dabei werden insbesondere in Großstädten viele Wohneinheiten im Stadtkern genehmigt. Hierbei handelt es sich u. a. um einzelne Bauvorhaben mit vielen Wohneinheiten.

Wohnungen mit ein bis zwei Räumen: Genehmigungen vorrangig in Großstädten in Orts­teilen mit guter Infra­struktur

Wohnungen mit ein bis zwei Räumen sind vor allem in Groß­städten wie Köln, Düsseldorf oder Münster geplant. Vereinzelt gibt es auch in kleineren Gemeinden räumliche Konzen­trationen.

Innerhalb der Gemeinden sollen die neuen Ein- und Zwei­raum­wohnungen vor­rangig in Bereichen entstehen, die sich durch eine gute Ver­sorgung mit öffentlicher und privater Infra­struktur (z. B. ÖPNV, Theater, Arztpraxen, Super­märkte) sowie durch eine schnelle Er­reichbarkeit von zentralen Ein­richtungen (z. B. Universitäten, Bahnhof) auszeichnen.

Wohnungen mit drei bis fünf Räumen: Genehmigungen in Großstädten im gesamten Stadtgebiet, in kleineren Gemeinden im Ortskern

Schwerpunkte für den Bau von Wohnungen mit drei bis fünf Räumen finden sich entlang der Rhein­schiene von Bonn bis Duisburg, längs der A40 von Duisburg bis Dortmund und längs der A2 von Dortmund bis Bielefeld. Aber auch rund um Aachen sowie im nördlichen und westlichen Münster­land gibt es Kommunen mit höheren Konzent­rationen.

Während sich die geplanten Drei- bis Fünf­raum­wohnungen in größeren Städten nahezu über das gesamte Stadt­gebiet verteilen, befinden sie sich in kleineren Kommunen eher im Ortskern.

Wohnungen mit sechs und mehr Räumen: Genehmigungen je nach Gemeinde im Ortskern oder am Stadtrand

Wohnungen mit sechs und mehr Räumen sollen nur punktuell in höherer Anzahl gebaut werden. Innerhalb der Gemeinden werden sie sowohl am Stadtrand (z. B. in Dortmund, Essen und Mönchengladbach) als auch im Ortskern (z. B. in Paderborn, Münster und Düsseldorf) genehmigt.

Datenbasis: Grundlage der Auswertung sind die Wohnungen in genehmigten Wohnneubauten ohne Wohnheime. Baugenehmigungen für Nichtwohngebäude und für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden werden nicht berücksichtigt

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Wohn­neubauten im Auftrag von Wohnungs­unternehmen: Genehmigungen je nach Gemeinde im Orts­kern oder am Stadt­rand

Die genehmigten Gebäude der Wohnungs­unternehmen sollen vorrangig in Städten und Gemeinden entlang der Rhein­schiene zwischen Bonn und Duisburg, längs der A40 zwischen Duisburg und Dortmund sowie im Bergischen Städtedreieck (Wuppertal, Solingen, Remscheid) entstehen.

Innerhalb der Gemeinden zeigt sich ein gemischtes Bild. Während sich diese Bau­genehmigungen in Düsseldorf eher im Zentrum konzentrieren, finden sie sich in Dortmund am Stadt­rand wieder.

Wohnneubauten im Auftrag von Privathaushalten: Genehmigungen in Großstädten am Stadtrand, sonst häufig im Ortskern

Die Bau­genehmigungen für Wohnneubauten privater Bauherrinnen und Bauherren verteilen sich nahezu über ganz NRW. Ausnahmen mit vergleichs­weiser niedriger Konzentration finden sich z. B. im Sieger- und Sauerland.

Die Bau­genehmigungen, die an private Haushalte er­teilt wurden, konzentrieren sich in kleineren Gemeinden häufig im Ortskern (z. B. Haltern am See, Mechernich, Goch) und in größeren Städten am Stadt­rand (z. B. Dortmund, Duisburg, Köln).

Datenbasis: Grundlage der Auswertung sind die genehmigten Wohn­neubauten ohne Wohn­heime. Bau­genehmigungen für Nicht­wohn­gebäude und für Bau­maß­nahmen an bestehenden Gebäuden werden nicht berück­sichtigt.

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Wohnneubauten mit konventioneller primärer Heizenergie: Genehmigungen in Großstädten am Stadtrand, innerhalb kleinerer Gemeinden in einzelnen Ortsteilen

Wohn­neubauten mit konventionellen primären Heizenergiequellen (Öl, Gas und Strom) sind schwerpunktmäßig in Städten und Gemeinden entlang der Rhein­schiene, der A40 und A2 sowie im nördlichen Münsterland geplant.

Innerhalb der kleineren Gemeinden konzentrieren sich diese genehmigten Neubauten auf einzelne Ortsteile und in größeren Städten am Stadtrand.

Wohnneubauten mit erneuerbarer primärer Heizenergie: Genehmigungen in Großstädten am Stadtrand, innerhalb kleinerer Gemeinden in einzelnen Ortsteilen

Die genehmigten Neubauten mit erneuerbaren primären Heizenergie­quellen (wie Geo-, Solar-, Umweltthermie, Holz, Biogas) verteilen sich gleichmäßiger über alle Gemeinden in NRW. Leichte Konzentrationen finden sich im Rheinland, am Niederrhein, im Ruhrgebiet und in Ostwestfalen.

Gebäude, die hauptsächlich mit erneuerbaren Energieträgern beheizt werden, sollen innerhalb von kleineren Gemeinden in einzelnen Ortsteilen und in größeren Städten eher am Stadtrand entstehen.

Datenbasis: Grundlage der Auswertung sind die genehmigten Wohnneubauten ohne Wohnheime. Baugenehmigungen für Nichtwohngebäude und für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden werden nicht berücksichtigt.

Datengrundlage und Methode

Bei den in dieser Veröffentlichung verwendeten Daten handelt es sich um sogenannte experimentelle Daten. Im Rahmen der experimentellen Statistik untersucht IT.NRW das Potenzial neuer Daten(quellen) und Methoden, die bislang nicht standardmäßig in der amtlichen Statistik genutzt werden.

Grundlage für die hier präsentierten experimentellen Auswertungen sind die geokodierten Einzeldaten der Statistik der Bau­genehmigungen aus den Jahren 2017 bis 2019.

Für die Analyse wurde die Methode der Kerndichte­schätzung verwendet, eine für die amtliche Statistik neue Methode, um die Daten der geokodierten Baugenehmigungen möglichst kleinräumig georeferenziert darstellen zu können bei gleichzeitigem Schutz der Einzelangaben.

In der Regel werden in Karten auf Ebene von Gitterzellen mithilfe einer Farbcodierung die exakten oder ungefähren Werte einer Statistik dargestellt. Um Einzel­angaben zu schützen, müssen häufig Zellsperrungen vorgenommen werden, d. h. manche Gitterzellen erhalten keinen Wert. Dieses Vorgehen führt zu einem unerwünschten Informationsverlust. Da bei der Kerndichteschätzung nicht nur die Werte einer einzelnen Gitterzelle, sondern auch die der Nachbarzellen mit eingehen, werden die tatsächlichen Werte der Gitterzellen verändert. Die Veränderung ist hinreichend groß, um Rückschlüsse auf Einzelangaben zu verhindern – trotzdem können regionale Verteilungen erfasst sowie lokale Schwerpunkte oder Regionen mit schwacher Ausprägung identifiziert werden. Die Kerndichteschätzung wurde auf Ebene der 100 m x 100 m-Gitterzellen berechnet und für diese Publikation anschließend auf Gitterzellen mit einer Seitenlänge von 1 km aggregiert. Eine ausführliche Beschreibung der Methode finden Sie auf unserer Seite zur experimentellen Statistik.

Hinweis zur Vergleichbarkeit der Daten

Die mit der Kerndichte­schätzung visualisierten Angaben der geokodierten Einzeldaten der Bau­genehmigungs­statistik sind nicht mit den Angaben vergleichbar, die im Rahmen des amtlichen Veröffent­lichungs­programms zur Statistik der Bau­genehmigungen publiziert werden. Denn bei der geo­referen­zierten Aus­wertung konnten nur Einzel­datensätze der Statistik der Bau­genehmigungen berücksichtigt werden, deren Verortung bei der Geo­kodierung hinreichend genau zu ermitteln war (mindestens die Zuordnung auf den Straßen­mittel­punkt wurde erreicht). Grund­sätzlich konnten rund 88 Prozent der Bau­genehmigungs­einzeldaten für Wohn­neu­bauten in Nordrhein-Westfalen der Berichts­jahre 2017 bis 2019 hinreichend genau verortet werden und standen damit für experimentelle Aus­wertungen zur Verfügung.